Die Stadt Dortmund plant, den Grundsteuerhebesatz deutlich zu erhöhen. Von bislang 610 Prozent soll er auf 795 Prozent steigen. Grund für die Erhöhung ist, dass die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Thomas Westphal vorschlägt, dass der Grundsteuerhebesatz einheitlich bleiben soll. Das Land NRW hatte den Kommunen freigestellt, ob sie beim Hebesatz zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterscheiden.
Die Stadtverwaltung will nicht zwischen den beiden Bebauungsarten unterscheiden: „Dies entspricht einer Empfehlung des Finanzministeriums NRW von September 2024“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Für Hausbesitzer würde das bedeuten, dass ihre Grundsteuer erheblich steigt. Über den Vorschlag der Stadtverwaltung muss am Ende aber der Stadtrat im Dezember entscheiden.
Für Hausbesitzer und Mieter entscheidet diese Differenzierung darüber, wie stark die Grundsteuer steigen wird oder nicht. Davon wären indirekt die Nebenkosten von Mietern betroffen, die durch eine höhere Grundsteuer steigen würden. Im Dezember 2024 muss der Stadtrat über die Grundsteuerhebesätze entscheiden. Wo sich die Politiker der verschiedenen im Stadtrat entscheidenden Parteien positionieren, hat unsere Redaktion recherchiert.
Hausbesitzern und Mietern drohen Mehrkosten
Den Hausbesitzern hätten bereits ohne eine Hebesatzerhöhung deutlich höhere Grundsteuern gedroht, in einzelnen Fällen bis zu 2400 Euro mehr oder sogar 1500 Prozent. Die Differenzierung der Hebesätze wurde den Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen freigestellt, damit Hausbesitzer nicht noch deutlicher belastet werden.
Dennis Soldmann, Geschäftsführer von Haus & Grund in Dortmund, sagte unserer Redaktion: „Wenn der Stadtrat der Empfehlung der Stadt Dortmund folgt, wird das zu einer deutlichen Mehrbelastung von vielen Eigentümern und Mieterinnen und Mietern führen. Das Wohnen wird also noch teurer.“

Dass die Stadt Dortmund keinen Gebrauch von den differenzierten Hebesätzen machen will, begründet die Stadtverwaltung wie folgt: „Die Stadt Dortmund hat diese Möglichkeit abgewogen, macht jedoch keinen Gebrauch davon. Ein vom Städtetag NRW erstelltes Rechtsgutachten wirft verfassungsrechtliche Risiken auf, sodass eine absolut rechtssichere Festsetzung der Grundsteuer nicht garantiert wäre.“
Haus & Grund: Bürger sind Leidtragende
Der Geschäftsführer von Haus & Grund in Dortmund sagte dazu: „Es kann nicht sein, dass die gesetzgeberische Inkompetenz des Landes NRW dazu führt, dass viele Eigentümer und Mieter jetzt stärker belastet werden. Die Idee ist grundsätzlich gut, zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden zu unterscheiden. Das Land hätte aber vorher schon die Werte anpassen können, etwa durch eine stärkere Differenzierung der Steuermesszahl.“
Die Steuermesszahl für die Grundsteuer in NRW beträgt künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke. Die Werte liegen aus Sicht von Haus & Grund aber nicht weit genug auseinander. Dies hätte verhindert, dass die Kommune über einen differenzierten Hebesatz entscheiden muss. Soldmann: „Das Land hat seine Verantwortung an die Kommunen abgegeben. Das führt dazu, dass durch rechtliche Unsicherheiten wieder die Bürger die Leidtragenden sind.“
Stadtrat entscheidet im Dezember
Die Stadtverwaltung teilte weiter mit: „Damit setzt die Stadt die Erwartung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik um, das Grundsteueraufkommen neutral zu halten.“ Die Stadt sagt damit, dass sie durch den höheren Hebesatz am Ende nicht mehr Steuern einnehmen wird als in den Jahren zuvor. Wenngleich dies zutrifft, kommt auf Hausbesitzer dennoch eine erhebliche Mehrbelastung zu. Zeitgleich könnten Besitzer von Gewerbeimmobilien entlastet werden.
Die Finanzämter in Dortmund hatten im Sommer aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze berechnet. Würde die Stadt zwischen den Hebesätzen unterscheiden, dann wäre der Hebesatz laut Berechnungen des Finanzamts aufkommensneutral bei 615 Prozent. Das wären fünf Prozentpunkte mehr. Für Nichtwohngebäude läge er dann bei 1231 Prozent. Der Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund Dortmund, Thomas Bach, hatte sich für eine solche Differenzierung der Hebesätze zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden ausgesprochen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 5. November 2024.