So hoch könnte der Grundsteuer-Hebesatz 2025 werden Finanzämter nennen Zahlen für Dortmund

Finanzämter: So hoch könnte der Grundsteuer-Hebesatz 2025 werden
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Die Dortmunder Finanzämter haben am Donnerstag die fiktiven Grundsteuer-Hebesätze für Hauseigentümer im Jahr 2025 bekannt gegeben, mit denen die Stadt genauso viel Geld einnehmen würde wie 2024. Die Grundsteuer könnte einen Hebesatz von 785 Prozent haben. Wenn der Landtag ein neues Gesetz zur Differenzierung zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden beschließt, würde der Hebesatz für Wohngebäude bei 615 Prozent liegen. Im Jahr 2024 liegt er aktuell bei 610 Prozent.

Marc Armbruster, Dienststellenleiter des Finanzamtes Dortmund-West erklärte in einer Pressemitteilung: „Wenn der Hebesatz höher ist als bislang, heißt das nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“

Thomas Bach, Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund Dortmund, weist allerdings darauf hin, dass Hausbesitzer wahrscheinlich mit Mehrbelastungen zu rechnen haben: „Bei Wohngrundstücken ist eine Mehrbelastung zu erwarten, vor allem bei Grundstücken, die sehr groß sind.“

Stadtrat entscheidet über Hebesatz

Der Dortmunder Stadtrat entscheidet am Ende, wie hoch die Hebesätze sein werden. Die Berechnung der Finanzämter bilden für diese Entscheidung eine wichtige Grundlage. Aufgrund einer Grundsteuerreform müssen die Hebesätze in den Kommunen angepasst werden, weil für viele Häuser der Wert neu berechnet werden muss.

Vom Dortmunder Stadtrat erwartet Bach, dass sie sich an die Berechnungen der Finanzämter halten. Darauf deutet auch hin, dass die Stadt Dortmund die Hebesätze auch im Jahr 2024 nicht angehoben hat: „Wir erwarten, dass die Stadt den Grundsatz der Aufkommensneutralität einhält, die auch der Bundeskanzler Olaf Scholz versprochen hat und begrüßen eine Hebesatzdifferenzierung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden."

Auch wenn Haus und Grund sich zwar mit dem Vorgehen der Stadt Dortmund bisher einverstanden zeigt, so hält der Verband allerdings das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Hauptgeschäftsführer Bach sagt: „Es ist zu kompliziert, intransparent und ungerecht. Daher wird Haus und Grund mit den Musterklagen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.“