So schützen Sie sich gegen Abzocke in Kommunikations-Shops
Fragen und Antworten
Der Fall eines 83-Jährigen, der im Hombrucher Unitymedia-Shop nur einen Receiver kaufen wollte und den Laden mit einem TV-Telefon-Internet-Vertrag verließ, hat hohe Wellen geschlagen. Mehrere Leser meldeten sich mit ähnlichen Erfahrungen. Doch gibt es tatsächlich immer mehr Beschwerden? Und was können Verbraucher tun? Wir beantworten wichtige Fragen.

In der vergangenen Woche haben wir über einen 83-jährigen Dortmunder berichtet, der im Hombrucher Unitymedia-Shop einen Vertrag erhielt, den er gar nicht haben wollte. Auch andere Leser kennen solche Vorfälle.
Für den 83-Jährigen ist die Sache gut ausgegangen. Nach langem Hin und Her stornierte Unitymedia den Kaufvertrag. Nicht ohne zu betonen, dass dies aus reiner Kulanz geschehe – der Verkäufer im Shop habe „ausdrücklich“ verneint, den Mann falsch beraten zu haben. Daran, dass Unitymedia letztlich sogar den Receiver bezahlt, zeigt sich aber, dass dem Unternehmen die Sache doch etwas unangenehm sein könnte.
Welche Reaktionen von Lesern gab es?
Zu dem Artikel meldeten sich mehrere Leser und schilderten ähnliche Fälle. Auch sie geben an, Verkäufer in Shops von Unitymedia und weiteren Anbietern hätten ihnen ungewollte Verträge „aufgedrängt“, sie sprechen von „Abzocke“. Auffällig an den Reaktionen ist, dass vor allem Sachverhalte geschildert werden, wonach Senioren in Handy-Shops Produkte erhalten, die sie nicht wollen.
Auch online, auf der Facebook-Seite unserer Redaktion' type='' href='https://www.facebook.com/RN.Dortmund/posts/2317760605116341, gibt es zig Reaktionen zum Thema. Mehrere Nutzer äußern ihren Unmut über Unitymedia und berichten von ähnlichen Fällen. Es gibt auch Schelte gegen andere Telekommunikationsanbieter. Wie das – vor allem in den sozialen Netzwerken – eben so ist. Gleichwohl gibt es auch Kommentatoren, die „für Unitymedia in die Bresche springen“ und schreiben: „Ich kann mich nicht beschweren.“
Dazu, in Shops Produkte zu erhalten, die man gar nicht möchte, schreibt ein Nutzer leicht flapsig: „Man muss sich halt nicht immer ein Schnitzel an die Backe labern lassen. Wenn es danach geht, hätte ich schon zweimal ein Sky-Abo und fünf Telekom-Verträge.“
Was sagen die Anbieter zu Beschwerden?
Da es im konkreten Fall um Unitymedia ging, haben wir dort noch einmal nachgehakt, wie viele Beschwerden im Jahr von Kunden eingehen, und ob es derzeit besonders viele sind. Ein Sprecher antwortete schriftlich, dass sich Kunden über verschiedene Kanäle an Unitymedia „wenden“. Das Wort Beschwerde nutzt er nicht und nennt keine Zahl an Beschwerden. Derzeit gebe es gehäuft Anfragen wegen der Umstellung vom analogen auf das digitale Fernsehen, „andere Auffälligkeiten gibt es aber nicht“.
Wie häufig sind Beschwerden über Telekommunikationsanbieter bei der Verbraucherzentrale in Dortmund ein Thema?
Sehr häufig. Von den 3016 Rechtsberatungen der Verbraucherzentrale Dortmund im Jahr 2016 hatten 44 Prozent Telefon-Internet-Themen zum Inhalt. 2015 galt das für ebenfalls 44 Prozent von 2817 Rechtsberatungen, 2014 für 47 Prozent von 2823 Rechtsberatungen.
Es gehe oft um angeblich zu hohe oder falsche Rechnungen, aber auch um Verträge, die Verbraucher gar nicht oder in dieser Form nicht haben wollten, sagt Helene Schulte-Bories (Foto), Leiterin der Verbraucherzentrale in Dortmund.
Was sagt die Verbraucherschützerin zu Fällen, in denen Kunden in Shops Produkte erhalten, die sie nicht haben wollten?
Im knallharten Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter versuche jeder, Kunden zu binden und zu werben, sagt Schulte-Bories: „Manche schießen über das Ziel hinaus.“ Wo Verkäufer die (technische) Unerfahrenheit von Kunden ausnutzten, sei das „Abzocke“ und nicht zu tolerieren.
Sie sagt aber auch: „Ich wehre mich dagegen, es immer einseitig den Anbietern in die Schuhe zu schieben.“ Die Kunden wollten immer weniger bezahlen, und viele würden einfach nicht genügend nachfragen. „Vielleicht, weil es ihnen unangenehm ist, wenn sie technisch nicht so versiert sind.“
Was sollte man in Anbieter-Shops beachten?
2016 hat die Stiftung Warentest die Beratung in Mobilfunkshops getestet. Kein Anbieter, darunter Telekom, O2 und Vodafone, erreichte eine gute Note. Die Tester raten, sich „nichts aufschwatzen zu lassen“. Man solle sich vorher über Preise und Leistungen informieren und den eigenen Bedarf kennen. Und: nachfragen. Die Tester raten, sich ein Angebot schriftlich und mit dem Namen des Verkäufers geben zu lassen, um später nachfragen zu können.
Wenn ein Verkäufer von Rabatten oder Zugaben spricht, solle man sich das schriftlich geben lassen, rät Schulte-Bories. Neuerdings gebe es Händler, die einem ein Tablet hinhielten, um darauf zu unterschreiben: Unbedingt auf einen Papiervertrag bestehen, rät Schulte-Bories. Wer sich nicht genug auskennt, sollte eine Person seines Vertrauens mit ins Geschäft nehmen.
Dort sollte man im Zweifel die Reißleine ziehen – und den Laden wechseln. Denn: Wer im Geschäft einen Vertrag abschließt, kann diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt nur für Online- und Haustürgeschäfte.