
Der Angeklagte neben seinen Verteidigern Christian Simonis (l.) und Karsten Possemeyer. © Martin von Braunschweig
Unheimliche Brandserie im Dortmunder Westen: Jetzt steht das Urteil fest
Schwurgericht
Eine Serie von 15 Bränden sorgte bis Ende 2020 im Dortmunder Westen für Angst und Schrecken. Jetzt hat das Schwurgericht das Urteil gesprochen. Dabei kam alles anders als anfangs gedacht.
Es ging um 15 Fälle von Brandstiftung. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft den heute 35-jährigen Verdächtigen ursprünglich angeklagt. Zwei der Taten klassifizierte die Anklagebehörde sogar als versuchten Mord. Theoretisch hätte der Verdächtige also sogar zu lebenslanger Haft verurteilt werden können.
Im Laufe der Verhandlung stellte sich dann allerdings heraus, dass das Urteil mit den ursprünglichen Vorwürfen wohl nicht mehr viel gemeinsam haben würde. Nicht nur, dass dem Angeklagten nicht in allen Fällen auch tatsächlich nachgewiesen werden konnte, dass er auch wirklich am Tatort war. Auch hinsichtlich seines Motives ergab sich plötzlich ein ganz anderes Bild.
Verdächtiger gesteht: Draußen Schmiere gestanden
Der heute 35-Jährige hatte nämlich folgendes Geständnis abgelegt: Er habe sich im September 2020 mit drei Komplizen zusammengetan, um nachts Einbrüche zu begehen. Dabei haben sie es vornehmlich auf Mehrfamilienhäuser abgesehen gehabt, wo sie in den Kellerräumen E-Bikes vermuteten. Auch Kindertagesstätten habe die Bande ins Visier genommen.
Der Familienvater gab weiter an, dass er innerhalb der Gruppe die Rolle des Aufpassers eingenommen habe. „Ich habe draußen Schmiere gestanden“, so die Worte des 35-Jährigen.
Angeklagter will erst später von Brandstiftungen erfahren haben
Eigenen Angaben zufolge, will der Mann zunächst nichts davon mitbekommen haben, dass seine Komplizen irgendwann dazu übergingen, nach dem Einbruch ein Feuer zu legen, um die Spuren zu verwischen. Erst später habe er seine Mittäter darauf angesprochen und von den Brandstiftungen erfahren.
Im Urteil des Schwurgerichts sind am Ende noch fünf Taten übrig geblieben. „Die Anklage ist ziemlich in sich zusammengeschmolzen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm. Nur solche Fälle, die der Angeklagte ausdrücklich gestanden oder bei denen seine DNA am Tatort gesichert werden konnte, sind in das Urteil eingeflossen.
Gericht ordnet Therapie für zwei Jahre an
Unter dem Strich erhielt der Mann eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Wochen. Allerdings wird er unmittelbar nach der Rechtskraft der Entscheidung in eine Drogen-Therapieeinrichtung wechseln, wo er zwei Jahre lang behandelt werden soll.
Absolviert er die Therapie erfolgreich, kann der 35-Jährige anschließend mit seiner vorzeitigen Entlassung rechnen. Ein Umstand, der nicht nur ihn, sondern auch die beiden Verteidiger Christian Simonis und Karsten Possemeyer zufriedenstellt.
„Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieser Fall niemals vor das Schwurgericht gehört“, so Simonis. Und er ergänzte nach dem Urteilsspruch: „Wir sind mit der Entscheidung der Kammer wirklich sehr, sehr zufrieden.“