Schüler planten Mord an einem Lehrer – warum die Tatverdächtigen nicht angeklagt werden

© Stephan Schütze

Schüler planten Mord an einem Lehrer – warum die Tatverdächtigen nicht angeklagt werden

rnSchule in Dortmund

Sie sind 16, 17 und 18 Jahre alt und wollten einen Lehrer töten. Wir erklären, warum die Tatverdächtigen auf freiem Fuß sind und warum sie sehr wahrscheinlich auch nicht angeklagt werden.

Dortmund

, 15.05.2019, 13:28 Uhr / Lesedauer: 1 min

Sie planten den Tod eines Lehrers der Martin-Luther-King-Gesamtschule in Dortmund, weil die Versetzung des 16-Jährigen Hauptverdächtigen gefährdet war. Er soll die beiden 17 und 18 Jahre alten Komplizen angestiftet haben, ihm zu helfen. Erst den Lehrer in einen Hinterhalt locken, dann ihn mit Hammerschlägen töten. Doch der Plan scheiterte. Genau das wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass die drei Tatverdächtigen nicht angeklagt werden.

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So perfide und akribisch die Tat auf dem Schulhof auch geplant wurde und so erschreckend sie auch ist: Die Dortmunder Staatsanwaltschaft muss nach Angaben eines Sprechers den „Rücktritt vom Versuch“ würdigen. Wer freiwillig von einer vorbereiteten Tat ablässt, wird nicht bestraft. So steht es im Strafgesetzbuch. Der Rücktritt vom Versuch sei darin erkennbar, dass die Beschuldigten die Tatwaffen nicht gezogen und damit nicht zum Schlag ausgeholt hatten, erklärte die Staatsanwaltschaft.

In sozialen Netzwerken wie Facebook wurde Kritik und Unverständnis darüber geäußert, dass die Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft genommen worden sind. Dazu Staatsanwalt Felix Giesenregen: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen geht es nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt, sondern um die Verabredung zu einem Verbrechen. Die Beschuldigten sind zwei Jugendliche und ein Heranwachsender. Sie stammen aus gefestigten Elternhäusern, haben einen festen Wohnsitz, führen ein sonst geordnetes Leben und sind nicht vorbestraft.“

Es bestehe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. „Es gibt auch keine Anhaltspunkte für Vergeltung und Rache“, sagte der Staatsanwalt. Wenn dann auch noch eine Anklage unwahrscheinlich ist, scheidet die Untersuchungshaft aus. Denn die U-Haft soll ein Verfahren sichern und nicht bestrafen. Über Schuld und Strafe entscheidet ein Gericht.

Laut Staatsanwaltschaft hat die Polizei mit „Gefährderansprachen“ reagiert. Die 16, 17 und 18 Jahre alten Jungen haben eine Ansage erhalten. Ihnen ist erklärt worden, dass sie sich von der Gesamtschule, dem Lehrer und Zeugen fernhalten müssen. Die beiden Schüler sind vom Unterricht suspendiert worden.

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