Arbeitsgericht
Schmiergeld-Verdacht bei der EDG: Hinweisgeber wehrt sich gegen Kündigung
Vor dem Arbeitsgericht Dortmund läuft ein Verfahren zwischen der EDG und einem Ex-Angestellten. Pikant: Der Entlassene spielt eine Rolle im vermeintlichen Schmiergeld-Skandal.
Normalerweise bekommen Gütetermine vor dem Arbeitsgericht Dortmund zwischen Arbeitnehmern und -gebern wenig große Aufmerksamkeit. In dem Fall, der am Montag (22.8.) verhandelt wurde, ist das anders.
Denn es gibt einen Bezug zu den Ermittlungen, die das städtische Tochterunternehmen Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) seit Anfang 2022 beschäftigen.
Festnahme im Februar bei Geldübergabe in der Pizzeria
Im Februar war der ehemalige Konzern-Betriebsratsvorsitzende der EDG, Marzouk Chargui, in einer Dortmunder Pizzeria von Zivilpolizisten bei der Übergabe von 3000 Euro festgenommen worden.
Das Geld sollte als Provision für die Vermittlung von Stellen bei der EDG verwendet werden, so der Verdacht. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt seitdem wegen des Verdachts der Vorteilsnahme.
Der Arbeitsvertrag mit Chargui ist nach Informationen dieser Redaktion aufgelöst worden, er erhält nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht aber noch bis Jahresende seine Bezüge.
Einem weiteren an diesen Vorgängen beteiligten 47-jährigen EDG-Mitarbeiter aus Dortmund hat die EDG vor einigen Wochen fristlos gekündigt. Dieser wehrt sich dagegen mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Die EDG äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren.
Der jetzt gekündigte 47-Jährige soll bei der Aufdeckung der Vorgänge eine zentrale Rolle gespielt haben. So soll er der Polizei und seinem Arbeitgeber das „System“ der Vermittlung von Jobs gegen Geld gemeldet haben, weil er damit nicht mehr einverstanden gewesen sein soll.
Er selbst habe dem Ex-Betriebsratschef zwar Bewerber zugeführt, will sich aber nicht daran bereichert haben, hatte die Staatsanwaltschaft im April mitgeteilt.
Der Hauptzeuge ist gleichzeitig auch Beschuldigter
Er ist Hauptzeuge, gilt aber gleichzeitig auch als Beschuldigter. Auf ihm lastet der Verdacht der Beihilfe. Dies ist laut Staatsanwalt Henner Kruse auch Stand Ende August weiterhin der Fall.
Das benannte „System“ hat sich bisher aber nicht bewahrheitet. So geriet der Hauptzeuge in den Fokus der Ermittlungen.
Dies war offensichtlich der Grund für seine Kündigung bei der EDG. Das Unternehmen argumentiert laut einem Bericht der „Bild“ damit, dass der Ex-Angestellte als Beschuldigter nicht weiter beschäftigt werden könne und bisher nicht dazu beigetragen habe, die Vorwürfe gegen ihn aufzuklären.
Arbeitsrechtlich handelt es sich bei dem Gütetermin um ein gewöhnliches Verfahren, wie es häufiger vorkommt. Wann eine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.
Auf die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft hat das Verfahren keine Auswirkungen. „Es wird zur Kenntnis genommen, ist aber nicht für das Strafverfahren relevant“, sagt Henner Kruse.
Kritik vom EDG-Betriebsrat an der Kündigung
Die Kündigung löst Kritik vom EDG-Betriebsrat aus. Vertreter forderten am Rande des ersten Termins am Arbeitsgericht, dass die Kündigung zurückgenommen werden müsse.
Gegenüber dieser Redaktion bekräftigen Betriebsratsmitglieder die Kritik an der „Entlassung eines Whistleblowers“. Der fünffache Vater werde „allein gelassen“, obwohl die Vorgänge ohne ihn nie bekannt geworden wären.
Ob „Whistleblower“ oder „Mittäter“: Welche Rolle der 47-Jährige genau gespielt hat, ist Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund.
Innerhalb der EDG hatte im Frühjahr das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte die Vorgänge auf mögliche Compliance-Vergehen untersucht. In einer ersten Analyse waren keine Hinweise auf eine systematische Jobvergabe gegen Geldzahlungen gefunden worden.
Derzeit sind Deloitte-Mitarbeiter erneut für eine tiefergehende Analyse im Umfeld der bekannt gewordenen Behauptungen im Dortmunder Entsorgungsunternehmen unterwegs.
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