Schließung von Schulen und Kitas: Land lehnt Dortmunds Antrag ab

Corona-Pandemie

Schulen und Kitas sind auch in der nächsten Woche in Dortmund geöffnet. Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen Antrag der Stadt Dortmund auf vorzeitige Schließungen abgelehnt.

Dortmund

, 19.03.2021, 17:46 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Kitas bleiben ebenso wie die Schulen in Dortmund weiterhin geöffnet.

Die Kitas bleiben ebenso wie die Schulen in Dortmund weiterhin geöffnet. © dpa

Eine Überraschung ist die Mitteilung aus Düsseldorf nicht: Das NRW-Gesundheitsministerium lehnt den Antrag der Stadt Dortmund ab, ab Montag (22.3.) Schulen und Kitas in Dortmund zu schließen. Das teilte die Stadt am Freitagnachmittag mit.

Die Stadt hatte den Antrag am Donnerstag (18.3.) gestellt und zur Begründung auf den Anstieg der Corona-Infektionen mit der britischen Virus-Variante bei Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Die Schließung der Schulen und Kitas sei daher zwingend erforderlich.

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Das Land NRW hatte schon am Dienstag einen ersten Antrag der Stadt Dortmund auf sofortige Schließung der Schulen abgelehnt. Nicht anders war es am Freitag. „Die Kitas und Schulen in Dortmund werden auch am Montag öffnen“, teilte die Stadt mit.

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Das Gesundheitsministerium habe der Stadt am Nachmittag mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Schließung der Schulen und Kitas nicht entsprochen werden könne. Insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürften nicht einseitig aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden, begründete das Ministerium die Entscheidung.

Eltern und Familien nicht allein lassen

Vielmehr sei im Rahmen eines Gesamtkonzepts stets zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen in anderen Bereichen ergriffen werden können, bevor eine komplette Schließung von Schulen und Kitas erwogen werde. Dies habe die Stadt Dortmund in ihrem Antrag erneut nicht getan.

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„Die von der Stadt Dortmund beabsichtigten Maßnahmen lassen zudem außer Acht, dass es vielfältige berufliche und familiäre Situationen gibt, denen eine starre Regelung zur Notbetreuung, ausschließlich orientiert an dem beruflichen Hintergrund, nicht gerecht wird“, schreibt das Ministerium. „Dies wird auch den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Es muss sichergestellt sein, dass Eltern und Familien nicht alleine gelassen werden.“

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