Die Stadt Dortmund hat nach dem rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ein Gutachten zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzanordnungen in Auftrag gegeben.

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Rechtsstreit um Dortmunder Quarantäne-Praxis könnte noch weitergehen

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Per Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Teile der bisherigen Quarantäne-Praxis der Stadt Dortmund gekippt. Die hat nun Konsequenzen gezogen, ist damit aber nicht die Einzige.

Dortmund

, 17.09.2020, 20:49 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat am Mittwoch (15. September) einen Eilbeschluss gefasst, der Strahlkraft hat. Die Richter hatten einer Familie Recht gegeben, die gegen eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes Dortmund geklagt hatte. Der Beschluss ist rechtskräftig, allerdings könnte der Rechtsstreit um die Dortmunder Quarantäne-Praxis noch weiter gehen.

Die Quarantäne war für die gesamte Familie angeordnet worden, weil eine Tochter auf die selbe Schule geht, wie jemand, der nach einem Superspreading-Ereignis positiv getestet worden war. Bei dem Ereignis haben sich wohl relativ viele Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

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Laut dem Beschluss des OVG durfte die Stadt nicht pauschal eine Quarantäne für Personen anordnen, die keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Es waren also alle Familienmitglieder außer der Tochter unrechtmäßig in Quarantäne. Obwohl das Gericht nur über den konkreten Fall entschieden hat, lässt sich der Beschluss auf gleich gelagerte Fälle übertragen.

Stadt Dortmund hat Quarantäne aufgehoben

Die Stadtverwaltung hat bereits am Dienstag Konsequenzen gezogen und alle Quarantänemaßnahmen, die Haushaltsmitglieder einer direkten Kontaktperson betreffen, die selbst keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aufgehoben. Zudem wurde für Betroffene die Telefonnummer 0231 5013149 geschaltet.

Und betroffen sind wohl eine ganze Reihe von Personen. Allein im Zusammenhang mit dem Superspreading-Ereignis wurden laut der Stadtverwaltung rund 250 enge Kontaktpersonen plus Menschen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, unter Quarantäne gestellt.

Gesundheitsamt will Wohnungen begehen

Die Stadt hat jedoch angekündigt, auch zukünftig eine Quarantäne für indirekt betroffene Kontaktpersonen anzuordnen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten der Wohnung nicht zulassen, Abstände zu dort lebenden direkten Kontaktpersonen unter Quarantäne einzuhalten. Solche Einzelfallentscheidungen sind trotz des OVG-Urteils möglich.

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Dazu werde das Gesundheitsamt bei Umgebungsuntersuchungen nach Infektionen telefonisch nach der Wohnsituation fragen. Sollte es dann entsprechende Anzeichen zum Beispiel für eine zu beengte Wohnsituation geben, findet laut der Stadt eine Vor-Ort-Begehung statt. Dies könne auch zu einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitsamtes führen.

Zudem hat die Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll zu einer Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Anordnungen des Infektionsschutzes führen und Hinweise darauf geben, wie zukünftige Quarantäneanordnungen zu formulieren sind.

Anwalt hält Schadensersatzansprüche für möglich

Die Stadt ist jedoch nicht die Einzige, die Konsequenzen aus dem OVG-Beschluss zieht. Dirk Wojciechowski-Witsch, der Anwalt der Familie, die die Quarantäne angefochten hatte, zieht nun Schadensersatzansprüche in Erwägung. Zudem prüfe er, ob entsprechende Klagen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden würden.

Als Maßstab für den möglicherweise fällig werdenden Schadensersatz führt Dirk Wojciechowski-Witsch die Entschädigung an, die Menschen erhalten, die zu Unrecht in Strafhaft genommen wurden. Sie erhalten 25 Euro pro angefangenen Tag im Freiheitsentzug. Wer 14 Tage zu Unrecht in Quarantäne war könnte demnach 350 Euro von der Stadt einklagen.

Über eine Schadensersatzklage müsste allerdings erneut ein Gericht entscheiden. Statt einem Verwaltungsgericht wäre dann ein ordentliches Gericht zuständig; in der Regel das Amtsgericht, sofern der Streitwert nicht doch 5000 Euro überschreiten.

Sollten sich ein oder mehrere betroffene Dortmunder um Entschädigung für eine unrechtmäßige Quarantäne bemühen, könnte der Rechtsstreit um die Quarantäne-Praxis der Stadt Dortmund also in eine zweite Runde gehen.