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Quarantäne unrechtmäßig: Stadt Dortmund reagiert auf Gerichtsurteil
Coronavirus
Die Dortmunder Stadtverwaltung reagiert auf die Gerichtsentscheidung über die unrechtmäßige Corona-Quarantäne-Praxis mit einer radikalen Änderung. Doch es gibt dabei ein weiteres Problem.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die pauschale Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts Dortmund für Personen der Risikokategorie 2 ohne direkten Kontakt zu Infizierten als nicht zulässig beurteilt.
Nun wird das Gesundheitsamt Konsequenzen aus der Entscheidung ziehen. Anders als bei einem ersten Fall Anfang September sind diese sehr grundlegend - vorerst.
Haushaltsmitglieder ohne direkten Kontakt zu Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne
Auf Anfrage dieser Redaktion sagt Stadtsprecherin Anke Widow: „Mit sofortiger Wirkung wird das Gesundheitsamt alle angeordneten Quarantänemaßnahmen, die die Haushaltmitglieder einer direkten Kontaktperson zu einem Infizierten betreffen, die selbst keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aufheben.“
Wie viele Dortmunder das genau betrifft, kann die Stadt Dortmund nicht sagen, da ihr hierzu keine statistischen Daten vorliegen. Das Gesundheitsamt werde laut Anke Widow schnellstmöglich direkten Kontakt zu den von den Aufhebungen Betroffenen auf.
Ein Hinweis der Verwaltung an die Bürger: Sollten sich aufgrund der Fülle dieser notwendigen Kontaktaufnahmen Zeitverzögerungen ergeben, so können sich die Betroffenen unter der Telefonnummer (0231) 5013149 oder per E-Mail an hotline-corona@stadtdo.de an das Gesundheitsamt wenden.
In „begründeten Einzelfällen“ ist Quarantäne für Haushaltsmitglieder weiterhin möglich
Neue Quarantäne-Anordnungen für diesen Personenkreis werden laut der Stadtsprecherin bis auf Weiteres nicht ausgesprochen. Nach wie vor könne es aber in „begründeten Einzelfällen“ weiter zu Anordnungen auch für Haushaltsmitglieder einer direkten Kontaktperson kommen. Diese gelte etwa, wenn direkte Kontaktpersonen oder Infizierte innerhalb einer Wohnung räumlich nicht separiert werden können.
Bei diesem Vorgehen handele es sich zunächst um eine „Übergangsmaßnahme“. Das Dortmunder Gesundheitsamt war mit seiner Vorgehensweise über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinausgegangen. Um das Thema grundsätzlich zu klären, wird die Stadt nun ein Gutachten in Auftrag geben.
Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner sagt, sie halte es „aus infektiologischer Sicht weiterhin für geboten“, über die RKI-Empfehlungen hinauszugehen.
„Wir haben es mit einem neuartigen Virus zu tun, über das wir viele Dinge noch nicht abschließend wissen. Aus den bisherigen Erfahrungen können wir aber schließen, dass Übertragungen des Virus in familiären Zusammenhängen eine wichtige Rolle bei dessen Weiterverbreitung spielen. Dementsprechend konsequent sind wir vorgegangen und werden das auch weiterhin tun, wenn es darum geht, potentielle Infektionsketten erst gar nicht entstehen zu lassen“, sagt Birgit Zoerner.
Seit 2010 Redakteur in Dortmund, davor im Sport- und Nachrichtengeschäft im gesamten Ruhrgebiet aktiv, Studienabschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Ohne Ressortgrenzen immer auf der Suche nach den großen und kleinen Dingen, die Dortmund zu der Stadt machen, die sie ist.
