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Quarantäne aufgehoben: Dortmunder Familie bekommt Recht
Verwaltungsgericht
Eine Dortmunder Familie darf vorzeitig ihre Corona-Quarantäne verlassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Einschätzung des Gesundheitsamts falsch war.
Familie Linder aus Dortmund hatte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilantrag gefordert, die Quarantäne aufzuheben. Das Gericht entschied am Dienstagnachmittag (1.9.): Bei drei Familienmitgliedern wurde das Infektionsrisiko vom Gesundheitsamt Dortmund falsch eingeschätzt.
Das Gesundheitsamt hatte für den gesamten Haushalt Quarantäne angeordnet, obwohl nur der älteste Sohn als Kontaktperson eines Infizierten gilt. Der 19-Jährige ist negativ getestet worden.
Laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen besteht für die drei weiteren Familienmitglieder keine so hohe Ansteckungswahrscheinlichkeit, die eine Quarantäne rechtfertigen würde.
Familie kann nun an der Beisetzung eines engen Angehörigen teilnehmen
Mutter, Vater und der jüngere Sohn dürfen ab sofort ihre Wohnung wieder verlassen. Bei Familie Linder löst die Entscheidung große Erleichterung aus. Denn sie kann am Mittwoch (2.9.) nun an der Beisetzung eines engen Angehörigen teilnehmen.
„Je länger der Tag gedauert hat, desto skeptischer bin ich geworden. Aber ich bin froh, dass das Gericht so entschieden hat. Es geht einfach darum, dass sorgfältiger gearbeitet werden muss“, sagt Mutter Dagmar Linder.
Laut Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, war der besondere Umstand der Beisetzung nicht ausschlaggebend für die Entscheidung. Es sei ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit der Einschätzung des Gesundheitsamts gegangen.
Erste Klage gegen eine Quarantäne-Anordnung in Dortmund
Nach Angaben der Stadt Dortmund ist es die erste Klage gegen eine Quarantäne-Anordnung. Das Gesundheitsamt Dortmund verfolge seit Beginn der Pandemie die Strategie zur verbesserten Eindämmung, teilt Sprecherin Katrin Pinetzki am Dienstag mit.
„Da enge Kontaktpersonen ein hohes Infektionsrisiko haben und eine komplette Absonderung innerhalb des Haushalts nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist, ist es nach Einschätzung des Dortmunder Gesundheitsamtes eine bewährte Strategie, die gesamte häusliche Gemeinschaft unter Quarantäne zu stellen, um von Anfang an eine weitere Infektionsausbreitung nach draußen zu verhindern“, so Pinetzki.
Da es sich offiziell noch um ein laufendes Verfahren handelt, äußert sich die Stadt Dortmund nicht zu dem konkreten Fall. Das bedeutet aber zugleich: Gegen den Eilentscheid wurde bis Redaktionsschluss dieses Artikels (Dienstag, 1.9., 18 Uhr) noch keine Beschwerde bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz eingelegt.
Seit 2010 Redakteur in Dortmund, davor im Sport- und Nachrichtengeschäft im gesamten Ruhrgebiet aktiv, Studienabschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Ohne Ressortgrenzen immer auf der Suche nach den großen und kleinen Dingen, die Dortmund zu der Stadt machen, die sie ist.
