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Gericht erklärt Corona-Quarantäne-Praxis in Dortmund für unrechtmäßig
Coronavirus
Hunderte Quarantäne-Anordnungen in Dortmund könnten unrechtmäßig sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden. Eine Dortmunder Familie hatte geklagt. Das Gesundheitsamt reagiert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat einer Familie Recht gegeben, die gegen einen Quarantäne-Bescheid des Dortmunder Gesundheitsamts geklagt hatte. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.
Die 14-tägige Isolation gegen vier Familienmitglieder war ausgesprochen worden, weil eine Tochter auf dieselbe Schule geht wie eine Person, die nach einer privaten Feier am 28. August positiv getestet wurde und weitere 27 Personen mit dem Virus ansteckte. Die Tochter war selbst nicht auf der Feier.
Gericht: Personen der Kategorie 2 müssen nicht pauschal in Quarantäne
Nach Auffassung des Gerichts ist es nicht zulässig, für Personen der Kategorie 2, die keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, pauschal eine Quarantäne anzuordnen.
Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11.9. Dagegen hatte die Stadt Dortmund Beschwerde eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte geurteilt, dass die Mutter der Familie „nicht ansteckungsverdächtig“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sei. Es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass sie Krankheitserreger des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgenommen habe, da sie keinen Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall gehabt habe.
Dennoch hatte die Stadt nach bisher gängiger Praxis auch Eltern und Geschwistern für 14 Tage das Verlassen des eigenen Wohnraums unter Androhung von Sanktionen untersagt.
Die Stadt hatte dafür im Verfahren als Begründung angegeben, dass ein Zusammenhang zu einem so genannten „Superspreading-Event“ am 28. August bestehe.
Zusammenhang zu „Superspreading-Event“ mit Dortmunder Oberstufenschülern
28 von 35 Teilnehmern einer Party mit Schülern aus verschiedenen Oberstufen-Jahrgängen in Dortmund waren positiv getestet worden. Als „Superspreading-Event“ werden Ereignisse bezeichnet, bei denen eine infektiöse Person eine Anzahl von Menschen ansteckt, die deutlich über der durchschnittlichen Anzahl von Folgeinfektionen liegt.
Die Tochter der Familie, die nun geklagt hat, besucht die Jahrgangsstufe Q1 (11. Klasse) am Mallinckrodt-Gymnasium. Dort wurde eine Schülerin positiv getestet.
Nach den Erkenntnissen aus dem Gerichtsverfahren hatten die beiden Schülerinnen zuletzt am 1. September in einem Abstand von circa 1,2 Metern Kontakt in einem gemeinsamen Kurs.
Zu wenig Abstand allein erhöht laut OVG das Infektionsrisiko nicht
Deshalb ist laut OVG „allein der Umstand, dass die Tochter der Antragstellerin während des Unterrichts in einem Abstand von (nur) 1,2 Metern zu der nachweislich infizierten Person gesessen hat“, nicht ausreichend, um eine erhöhte Infektionsgefahr anzunehmen. Entsprechend könnten auch weitere Familienangehörige nicht unter Quarantäne gestellt werden.
Die Übertragung des Virus hängt laut Gericht „maßgeblich von den Begleitumständen, wie der Raumgröße, der Frischluftzufuhr oder der Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler“ ab.
Anwalt der Familie spricht von „Freiheitsberaubung per Bescheid“
Der Anwalt der Familie, Dirk Wojciechowski-Witsch, geht davon, dass mit der Entscheidung auch viele weitere Quarantäne-Anordnungen in Dortmund unwirksam werden.
„Die Gerichte waren in ihren Ausführungen ungewöhnlich deutlich. Wenn die Stadt ihre Praxis nicht ändert, ist das Freiheitsberaubung per Bescheid in Hunderten von Fällen“, sagt Dirk Wojciechowski-Witsch im Gespräch mit dieser Redaktion. Er vertrete weitere Familien, die Widerspruch gegen Quarantäne-Anordnung eingelegt hätten.
Wojciechowski-Witsch kritisiert das Vorgehen des Gesundheitsamts als „Sippenhaft“ für Dortmunder Familien. „Das ist, als wenn man alle Fahrer einer bestimmten Automarke in Haft nimmt, weil sie potenzielle Raser sein könnten.“
Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg
Der Rechtsanwalt hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Gesundheitsamt eingereicht.
Anfang September hatte bereits eine andere Familie erfolgreich gegen eine Quarantäne Widerspruch eingelegt. Die Stadt Dortmund hatte daraufhin angekündigt, die bisherige Quarantäne-Praxis beibehalten zu wollen.
So wird die Stadt Dortmund jetzt vorgehen
Auf Anfrage dieser Redaktion sagt Stadtsprecherin Anke Widow: „Mit sofortiger Wirkung wird das Gesundheitsamt alle angeordneten Quarantänemaßnahmen, die die Haushaltmitglieder einer direkten Kontaktperson zu einem Infizierten betreffen, die selbst keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aufheben“.
Wie viele Dortmunder das genau betrifft, kann die Stadt Dortmund nicht sagen.
Aufgrund der Fülle dieser notwendigen Kontaktaufnahmen könnte es zu Zeitverzögerungen kommen. Betroffene können sich dann unter der Telefonnummer (0231) 5013149 oder per Email an hotline-corona@stadtdo.de an das Gesundheitsamt wenden.
Neue Quarantäne-Anordnungen für diesen Personenkreis werden laut der Stadtsprecherin bis auf Weiteres nicht ausgesprochen. Eine Ausnahme sein in „begründete Einzelfälle“. Ein Gutachten soll das weitere Vorgehen klären.
Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner sagt „Aus den bisherigen Erfahrungen können wir aber schließen, dass Übertragungen des Virus in familiären Zusammenhängen eine wichtige Rolle bei dessen Weiterverbreitung spielen. Dementsprechend konsequent sind wir vorgegangen und werden das auch weiterhin tun, wenn es darum geht, potentielle Infektionsketten erst gar nicht entstehen zu lassen.“
Seit 2010 Redakteur in Dortmund, davor im Sport- und Nachrichtengeschäft im gesamten Ruhrgebiet aktiv, Studienabschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Ohne Ressortgrenzen immer auf der Suche nach den großen und kleinen Dingen, die Dortmund zu der Stadt machen, die sie ist.
