
© Jennifer Kotte (Archiv)
Nach illegalem Rave: Techno-Fans drohen empfindliche Strafen
Party im Naturschutzgebiet
Erneut war die Polizei am Freitag (16. Juli) wegen einer illegalen Party in einem Naturschutzgebiet im Einsatz. Diese Partys haben schlimme Folgen – und werden deshalb dementsprechend bestraft.
Das Dortmunder Naturschutzgebiet Buschei zwischen Kurl und Brackel soll eigentlich ein Areal sein, in dem wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten und geschützt werden sollen. Das schreibt zumindest das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Dass Partys also nichts in einem Naturschutzgebiet zu suchen haben, sollte eigentlich auf der Hand liegen. Dennoch hat die Polizei am Freitagabend (16. Juli) eine augenscheinliche Techno-Party verhindern müssen.
Von ziviler Streife beobachtet
Gegen 20.16 Uhr habe eine zivile Streife der Polizei Dortmund im Bereich der Straße Buschwiese sechs Personen und mehrere parkende Fahrzeuge bemerkt. Die Streife rief uniformierte Einsatzkräfte zur Verstärkung herbei, wie ein Sprecher der Polizei-Leitstelle unserer Redaktion berichtet.
Die sechs Personen hätten eindeutiges technisches DJ-Equipment dabei gehabt und wollten sich wohl für eine Party aufbauen. Die Polizei nahm die Personalien von ihnen auf und sprach einen Platzverweis gegen sie aus. Der Einsatz war gegen 21 Uhr vorbei, Strafverfahren werde es gegen die sechs Personen nach aktuellem Kenntnisstand nicht geben.
In den sozialen Medien teilte die Polizei möglichen sich auf dem Weg befindenden Partygängern mit, wieder umzudrehen.
Die Polizei war allerdings an dem Abend nicht ohne Grund am Buschei auf Streife: Zwei Wochen zuvor wurde eine bereits in vollen Zügen laufende Techno-Party gegen 1.30 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag (3./4. Juli) beendet.
Rund 150 Personen hatten sich am alten Schießstand in dem Naturschutzgebiet zum Rave getroffen. Wieder mit professionellem Equipment. Anwohner hatten die Polizei wegen Ruhestörungen alarmiert.
Umweltamt prüft Störung
Dadurch, dass es sich um eine illegale Party nicht im öffentlichen Raum, sondern eben in einem Naturschutzgebiet handelte, ist jetzt das Dortmunder Umweltamt involviert. Der Fall werde dort geprüft, wie Stadtsprecher Christian Schön unserer Redaktion erklärt.
Für Ruhestörungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz könnte es Geldbußen von bis zu 500 Euro geben, bei einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz sogar bis zu 50.000 Euro, so Schön.
Im Bundesnaturschutzgesetz steht, dass „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können“, verboten sind.
Nach Einschätzungen von Naturschutz-Experten liegt mit einer Techno-Party solch eine nachhaltige Störung durchaus vor: Der Lärm könne unter anderem brütende Vögel vertreiben, wodurch die Küken zurückgelassen werden und sterben können. Andere Wildtiere könnten verschreckt und Opfer von Gefahren außerhalb des Naturschutzgebietes werden – durch fahrende Autos zum Beispiel.
1990 im Emsland geboren und dort aufgewachsen. Zum Studium nach Dortmund gezogen. Seit 2019 bei den Ruhr Nachrichten. Findet gerade in Zeiten von Fake News intensiv recherchierten Journalismus wichtig. Schreibt am liebsten über Soziales, Politik, Musik, Menschen und ihre Geschichten.
