Die Dortmunder Polizei erwartet für das Wochenende erneut eine schwierige Demonstrations-Lage in der Innenstadt. © Dennis Werner (Archiv)

Demonstrationen am Wochenende

Polizei Dortmund rechnet mit „rechtsextremer Unterwanderung“ von Demos

Für das Wochenende sind erneut mehrere Demonstrationen angemeldet. Auf einige davon legt die Polizei ein besonderes Augenmerk – sie fürchtet eine „rechtsextremistische Unterwanderung“.

Dortmund

, 08.05.2020 / Lesedauer: 3 min

In Dortmund sind am Freitag (8.5.) und Samstag (9.5.) laut Stadt insgesamt acht Demonstrationen und Versammlungen angemeldet. Doch nicht alle haben die gleiche Relevanz für die Vorbereitungen der Polizei.

Laut einer Mitteilung von Freitag (8.5.) liegen der Dortmunder Polizei gesicherte Erkenntnisse darüber vor, dass vom Verfassungsschutz beobachtete Rechtsextremisten am Samstag (9.5.) in der Dortmunder Innenstadt versuchen werden, bereits angemeldete Demonstrationen zu unterwandern.

Im Zuge der aufkeimenden Anti-Corona-Demonstrationen warnte Polizeipräsident Gregor Lange bereits am Donnerstag (7.5.) vor „inszenierten Eskalationen von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden“.

Grundsätzlich schütze die Polizei „jede friedliche Versammlung und selbstverständlich auch kritische Meinungen zu den Corona-Schutzverordnungen“, um die Demokratie zu stärken, heißt es weiter. Rechtsextremisten gehe es jedoch um das Gegenteil.

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Polizeipräsident Gregor Lange wird in der Mitteilung wie folgt zitiert: „In der besonderen Belastung durch das Coronavirus erkennen sie im öffentlichkeitswirksamen Umfeld von Demonstranten das Potenzial, den über Jahre nicht gelungenen Anschluss an die Gesellschaft herzustellen.“

Sie versuchen die Kritik an der Corona-Schutzverordnung für eine eigene Kampagne zu missbrauchen und ihr rechtsextremes Gedankengut verbreiten, heißt es seitens des Polizeipräsidenten weiter.

Zu erkennen seien Rechtsextremisten unter anderem häufig an der Reichskriegsflagge. „Möglicherweise nutzen Rechtsextremisten diese Farben auch auf Mund- und Nasenschutzmasken“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Augenmerk auch besonders auf Journalisten gerichtet

Zudem richte die Polizei ihre Aufmerksamkeit wiederholt auch auf die Arbeit von Journalisten. „Das Grundrecht auf freie und unabhängige Berichterstattung ist ein hohes Gut in der Demokratie“, wird Gregor Lange zitiert.

„Wer Journalisten gegenüber Gewalt androht oder anwendet, zielt darauf ab, eine freie und unabhängige Berichterstattung und damit die Pressefreiheit grundsätzlich zu beeinträchtigen oder zu verhindern.“

Sierau warnt vor „politischen Rattenfängern“

Der Großteil der Dortmunder Bürger akzeptiere nach wie vor die Auflagen, Einschränkungen und damit verbundenen Kontrollen, teilte die Polizei bereits am Vortag mit.

Jedoch gebe es „eine kleine Szene“ die auf Grundlage der Einschränkungen versuche „öffentlichkeitswirksam mit inszenierten Eskalationen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern“. Dagegen wolle man weiter konsequent vorgehen.

Festnahme am Rande einer Demo hatte für viele Diskussionen gesorgt

Auch Oberbürgermeister Ullrich Sierau warnte am Dienstag (5.5.) auf einer Pressekonferenz der Stadt bereits vor „politischen Rattenfängern“, die sich die Situation zunutze machen. So werden etwa die Leute immer lauter, die hinter der Corona-Krise eine Verschwörung vermuten.

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Nach einer Festnahme in der Dortmunder City am Samstag (2.5.) im Rahmen einer angemeldeten Demonstration von sogenannten „Gelbwesten“ sprach die Verwaltungsspitze davon, dass sie verstärkt ein Bestreben wahrnehme, Versammlungen und Demonstrationen durchzuführen. Auch unangemeldete, bei denen eine Stimmung gezeigt werden solle, dass man sich „nicht an die Spielregeln“ halten will.

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Jedoch musste auch diese angemeldete Demonstration „polizeilich beendet“ werden, als der Veranstalter die verfassungswidrige erste Strophe des Deutschlandliedes abspielte, sagte Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

Wie er erklärte, sei die Schwierigkeit, dass durch das aktuelle Versammlungsverbot Grundrechte eingeschränkt seien. Jedoch seien Versammlungen grundsätzlich auch weiter zulässig.

Die Besonderheit sei, „dass die Stadt vor jeder Versammlung eine infektionsrechtliche Beurteilung abgeben muss“, sagte Dahmen. „Beispielsweise bei der Gastronomie und den Reisebüros hat das vorbildlich funktioniert.“

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