Termin im Ohrfeigen-Prozess steht fest „Fat Comedy“ strebt Handshake mit Oliver Pocher an

Ohrfeigen-Prozess terminiert: „Fat Comedy“ strebt „Handshake“ an
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Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Ohrfeige gegen Oliver Pocher in der Westfalenhalle kommt es am 31. März 2023 am Dortmunder Amtsgericht zu einem erneuten „Showdown“ zwischen Täter und Opfer. Der Influencer „Fat Comedy“, bürgerlich Guiseppe S. (23) aus Wuppertal, muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Das Opfer Oliver Pocher soll als Zeuge aussagen.

Schlag gegen den Kopf

Die Staatsanwaltschaft wirft „Fat Comedy“ vor, am 27. März 2022 gegen 23.48 Uhr dem im Publikum des Boxkampfes von Felix Sturm sitzenden Entertainer und RTL-Moderator Oliver Pocher einen kräftigen Schlag gegen den Kopf versetzt zu haben.

Der „Ohrfeigen-Angriff“ auf den erkennbar überraschten und schockierten Oliver Pocher (neben einem erstaunlich gelassen wirkenden Christoph Daum) war seinerzeit aus wenigen Metern Entfernung gefilmt worden. Ein kurz danach im Netz veröffentlichtes Video war viral gegangen.

„Ohr ziemlich angeschlagen“

Oliver Pocher soll infolge der Ohrfeige multiple Verletzungen erlitten haben. Neben starken Schmerzen ist die Rede von einer Innenohrschädigung mit Höreinschränkungen, außerdem von einem Tinnitus und Gleichgewichtsstörungen.

In einer Story auf seinem Instagram-Kanal hatte Oliver Pocher damals unter anderem berichtet, dass sein „Ohr ziemlich angeschlagen“ sei und er „gewisse Frequenz-Bereiche einfach nicht hören“ könne.

Klage nach „Äffchen-Video“

Direkt nach dem Vorfall gab es Mutmaßungen, dass „Fat Comedy“ die Ohrfeige zur Steigerung seines Bekanntheitsgrades geplant hatte. Der 23-jährige Influencer hat das aber stets abgestritten. Im Nachgang des Vorfalls war zunächst via Youtube eine Art Entschuldigungs-Video von „Fat Comedy“ veröffentlicht worden.

Nichtsdestotrotz waren in der Folgezeit dann aber immer mal wieder kleine Streitigkeiten entflammt. Zuletzt untersagte das Landgericht Frankfurt „Fat Comedy“ im Oktober 2022 beispielsweise die Veröffentlichung eines Äffchen-Videos mit Bezug auf den Ohrfeigen-Angriff.

Pocher ist als Zeuge geladen

Nach Angaben des Verteidigers von „Fat Comedy“, Burkhard Benecken, will der Angeklagte beim Gerichtstermin am Dortmunder Amtsgericht am 31. März 2023 (9.30 Uhr) nicht nur sein Fehlverhalten erklären, sondern an Oliver Pocher auch ein Zeichen der Versöhnung setzen.

„Herr Pocher ist ja als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen. Ich würde mich freuen, wenn sich Täter und Opfer im Dortmunder Gerichtssaal zumindest symbolisch die Hand reichen würden und damit die Angelegenheit für beide Seiten ein akzeptables Ende finden könnte“, erklärte der Marler Strafverteidiger auf RN-Anfrage. Mit Blick auf die etwaigen Verletzungsfolgen werde ein finanzieller Ausgleich mit Oliver Pocher angestrebt.

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