Meinung
OGS-Ausschreibung: Macht Schluss mit diesem Bürokratie-Monster
Mit Ende des Schuljahres ist es an vielen Grundschulen unklar, wie es nach den Ferien mit dem Offenen Ganztag (OGS) weitergeht. Die Ausschreibung hätte früher starten müssen, findet unser Autor.
Ich beginne mal mit einem Klischee: Vielleicht kann man es sich als Beamter oder Stadtangestellter nicht vorstellen, wie es ist, um seinen Arbeitsplatz bangen zu müssen. Genau dieses Einfühlungsvermögen scheint bei Ausschreibung und Entscheidung über den OGS-Betrieb an Grundschulen zu fehlen.
Dass man zum Ferienstart noch nicht weiß, wie es nach den Ferien weitergeht, ist eine Zumutung - nicht nur für die Träger der OGS und ihre Beschäftigten, sondern auch für die Eltern der betreuten Kinder. Auch sie brauchen Planungssicherheit für die Zeit nach den Sommerferien. Deshalb sollte eine Ausschreibung, deren Zeitpunkt durch die befristeten Vereinbarungen ja absehbar ist, frühzeitig gestartet werden.
Schon die trotzige Aussage der Stadt, man habe das Verfahren rechtzeitig initiiert, ist eine Frechheit. Denn die Rechtzeitigkeit muss man natürlich vom Ende betrachten - mit der Maßgabe, Träger, Eltern und Beschäftigte möglichst nicht unnötigen Unsicherheiten etwa mit Blick auf Kündigungsfristen auszusetzen. Dieses Ziel ist klar verfehlt.Dass europaweite Ausschreibungsverfahren gern mal sechs Monate und länger dauern, es Rügen und Einsprüche geben kann, weiß man in der Verwaltung eigentlich zu gut. Deshalb ist es absehbar, dass man in Terminnöte kommt, wenn ein Verfahren für eine Vergabe im Sommer Mitte Dezember des Vorjahres gestartet wird.
Was hier besonders ins Gewicht fällt: Es geht nicht um die Ausschreibung von Baumaterial oder Klopapier, sondern um die Jobs von Menschen. Vielleicht sollte man in solchen Fällen eine Frist für die Entscheider einführen – mit der Vorgabe, frühzeitig Klarheit zu schaffen.
Ausschreibung ist fragwürdig
Generell stellt sich die Frage, welchen Sinn es ergibt, den OGS-Betrieb alle paar Jahre neu auszuschreiben. Ob es nötig ist, ist rechtlich durchaus umstritten. Einziges Kriterium ist die Qualität. Doch ist eine formelle Ausschreibung das geeignete Instrument, Qualität sicherzustellen?Dazu kommt: Der immense bürokratische Aufwand stellt vor allem kleinere Betreiber wie Elternvereine, die keine professionelle Buchhaltung oder Rechtsabteilung an ihrer Seite haben, vor große Probleme. Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Macht also Schluss mit diesem Bürokratie-Monster.
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