Neue Corona-Verordnung: Das sind die Regeln für Zoo und Westfalenpark
Teststrategie
Welche Konsequenzen haben die neuen Corona-Regeln in Dortmund für den Zoo und den Westfalenpark? Die Stadt Dortmund hat erklärt, wie der Besuch der beliebten Ausflugsziele möglich ist.

Der Westfalenpark am ersten warmen Wochenende Ende Februar. Der Park bleibt weiterhin geöffnet, es sind jedoch einige neue Regeln zu beachten. © Kevin Kindel (Archivbild)
Seit Montag (29.3.) gilt in Dortmund: Zutritt zu Geschäften und einigen öffentlichen Einrichtungen wie Museen nur nach negativem Schnelltest. Für den Dortmunder Zoo und für den Westfalenpark gelten jedoch Sonderregeln.
So teilt Stadt-Pressesprecher Frank Bußmann für den Zoo mit: „Besucherinnen und Besucher benötigen im Rahmen der aktuellen Teststrategie keinen aktuellen negativen Test, da die Tierhäuser im Dortmunder Zoo weiterhin geschlossen bleiben.“
Der Zoo-Besuch ist deshalb nach wie vor nach vorheriger Terminbuchung möglich. Auf den Wegen gilt eine Maskenpflicht.
Einige Besonderheiten beim Besuch des Westfalenparks
Zum Westfalenpark seien „einige Besonderheiten zu beachten“, so Bußmann. Der Besuch des Parks ist demnach nur mit Registrierung vor Ort bis zur maximalen Besucherzahl des Parks möglich.
„Für die neu vorgeschriebene Nachverfolgung ist die Erfassung der Kontaktdaten der Besucher notwendig.“ Der Einlass in den Park ist von 9 bis 18 Uhr möglich.
Regeln für Jahreskarten-Besucher
Wer eine Jahreskarte oder einen Dortmund-Pass besitzt, erhält gegen Vorlage der Dokumente nach Registrierung vor Ort Eintritt in den Park.
Jahreskarten-Besitzer können außerdem den Park „für den frühen Spaziergang“ ab 6.30 Uhr über den Eingang Florianstraße oder Hörde betreten. Im Park gibt es nur innerhalb der Gebäude eine Maskenpflicht.