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Neue Corona-Beschlüsse: Das sind die Folgen für Dortmund
Corona-Maßnahmen
Strengere Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen des Bewegungsradius - das sind die neuesten Beschlüsse der Chefs von Bund und Ländern im Kampf gegen Corona. Was bedeutet das für Dortmund?
Dass der aktuell geltende Lockdown mindestens bis zum 31. Januar verlängert wird, war schon vor dem Online-Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länder-Regierungschefs absehbar. Davon sind vor allem Handel, Gastronomie und Freizeitwirtschaft betroffen.
Aber es gibt auch neue Entscheidungen, die über die bisherigen Regelungen hinaus gehen sollen.
Das sind die Folgen für Dortmund:
Von der neuen strengeren Kontaktregelung, die künftig gelten soll, sind alle Bundesbürger betroffen. Private Zusammenkünfte sollen demnach nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein. Aktuell können sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Eine weitere Neuregelung: Bund und Länder haben sich auf eine Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geeinigt. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
Dortmund wäre davon also aktuell nicht betroffen. Denn aktuell liegt der Inzidenz-Wert nach den Berechnungen der Stadt für diesen Dienstag (5.1.) bei 141,4. Der verbindliche Wert des Robert-Koch-Institutes (RKI) ist immer ab 0 Uhr abrufbar - leichte Abweichungen sind möglich.
Zuletzt wurde die kritische 200er-Marke in Dortmund am 22. Dezember mit einem Wert von 205,4 überschritten. Seitdem ging die Zahl fast kontinuierlich zurück, auch wenn es am Dienstag wieder einen leichten Anstieg gab.
Den höchsten Sieben-Tage-Inzidenzwert verzeichnete die Stadt Dortmund am 7. November 2020 mit 235,8. Unter der Marke von 100 lag Dortmund zuletzt am 22. Oktober mit 97,4.
Stadt muss für Umsetzung sorgen
Mit großer Aufmerksamkeit wird man die Beschlüsse von Bund und Ländern bei der Stadt Dortmund verfolgt haben. Denn die städtischen Ordnungsbehörden werden die Neuregelungen umsetzen müssen. Die Bewertung, ob und wie das möglich ist, wird aber wohl noch etwas Zeit brauchen. Denn zunächst muss das Land NRW die Beschlüsse in eine neue Corona-Schutzverordnung übertragen. Wann die veröffentlicht wird, ist noch unklar.
Genauso offen ist auch die genaue Regelung, wie es nach dem Ende der verlängerten Weihnachtsferien ab dem 11. Januar mit dem Schulbetrieb weitergeht. Auch da hat das Land das letzte Wort. Am Mittwoch (6.1.) soll es Infos der Fachminister zu Schulen und Kitas geben, kündigte Ministerpräsident Armin Laschet am Abend an.
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
