Nazi-Ratsgruppe bekommt keine Räume im Rathaus
NDP und "Die Rechte"
Auch wenn die Stadtverwaltung die Nazis im Rat als Gruppe akzeptieren und sie finanziell unterstützen muss - Räume im Rathaus bekommt die neue Ratsgruppe nicht. Doch auch von dieser Entscheidung profitieren NPD und Rechte finanziell.

Das Dortmunder Rathaus von oben.
Die beiden Rechtsextremisten von NPD und Die Rechte im Rat haben nach dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 25. Februar zwar Anspruch auf den Gruppenstatus und die vorläufige Gewährung von Steuergeldern in Höhe von jährlich 45.974,07 Euro bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2020, doch einen Anspruch auf räumliche Unterbringung im Rathaus haben sie nicht.
Rechtsdezernentin Diane Jägers hat vor dem Hintergrund des OVG-Beschlusses eine entsprechende Vorlage für die nächste Ratssitzung am 17. März eingebracht.
Fast 5000 Euro statt Räumen
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung erhält die sogenannte Gruppe der Rechtsextremen zwei Drittel der Zuwendungen, die die kleinste Fraktion (drei Mitglieder) erhält. Das bedeute allerdings nicht, dass die Rechtsextremen auch zwingend Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden erhalten müssten, erläuterte Jägers.
Statt derartiger Ausstattung werde ein entsprechender Geldwert (4767,40 Euro) auf die jährliche Zuwendung von 41.206,67 Euro hinzugerechnet, macht 45.074,07 Euro. Weder im Rathaus noch im Stadthaus-Komplex stünden Räumlichkeiten für die Einrichtung von Büros einer politischen Gruppe zur Verfügung, auch nicht im näheren Umkreis, so Jägers: „Die sogenannte Gruppe muss sich selbst Räume suchen.“
Gruppenstatus bleibt bis zum Haupsacheverfahren
Der Rat wird am 17. März über die Vorlage abstimmen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Hauptsacheverfahren bleibe der Ratsbeschluss über die Feststellung des Gruppenstatus (ab Datum des OVG-Beschlusses) vorläufig, stellt Jägers fest.
Sollte sich das OVG in einem möglichen Hauptsacheverfahren doch noch der Argumentation der Stadt anschließen, müsste die sogenannte Gruppe alles zurückzahlen.
Bedauerlicherweise dürfe die Kommune im Gegensatz zum Bund keine Sicherheitsleistungen einfordern, so Rechtsdezernentin Jägers. Sie sei sich relativ sicher, dass eine Rückforderung im Fall des Falles angesichts der finanziellen Situation der NPD schwierig werde. "Das betrübt mich sehr."
Es gibt für die Zukunft drei denkbare Szenarien:
1. Landet der Streit nach dem Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht erwartungsgemäß vor dem Oberverwaltungsgericht und sollte das OVG seinen Eilbeschluss bestätigen, müsste die Stadt den Gruppenstatus der Rechtsextremisten bis zum Ende der Wahlperiode 2020 endgültig akzeptieren.
2. Entscheidet das OVG in einem Hauptsacheverfahren anders als in seinem Eilbeschluss, auch weil die Stadt bei ihren Argumenten nachgelegt hat, wäre der Gruppenstatus der Rechtsextremisten Geschichte. Das Geld müsste zurückgezahlt werden.
3. Verbietet das Bundesverfassungsgericht im laufenden Verbotsverfahren die NPD, dann müsste der NPD-Vertreter im Rat seinen Posten aufgeben. Und einer allein kann keine Gruppe sein. Ab diesem Zeitpunkt würde der Gruppenzuschuss eingestellt werden.