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Trotz Corona-Lockdown: Mutter soll 200 Euro für Kinderbetreuung zahlen
Corona-Maßnahmen
Wenn man Geld für etwas zahlen soll, das man gar nicht in Anspruch genommen hat, ist das keine angenehme Situation. Vielen Eltern in Dortmund geht es allerdings gerade so.
Susana Galindo (51) aus Brackel soll knapp 200 Euro für eine Dienstleistung nachzahlen, die sie gar nicht in Anspruch genommen hat - ja mehr noch: zu der sie sogar gebeten worden ist, sie bitte nicht in Anspruch zu nehmen. Und das ärgert sie.
Es geht um die Kurzzeitbetreuung für ihren Sohn, der seit zwei Jahren die Erich-Kästner-Grundschule in Brackel besucht. Kurzzeitbetreuung - bis 14 Uhr - ist sozusagen die kleinere Schwester des Offenen Ganztags (OGS), der bis 16 Uhr dauert. 55 Euro kostet Eltern diese Art der Betreuung monatlich. Träger dieses Angebots an der Erich-Kästner-Grundschule ist der Evangelische Kirchenkreis Dortmund.
„Wir bitten Sie, die Zahlungen einzustellen.“
Und der hat am 21. Januar 2021 geschrieben: „Aufgrund des neuerlichen Lockdowns ruht der Schulbetrieb und somit auch wieder die Kurzzeitbetreuung: Damit Sie finanziell in dieser Zeit nicht unnötig belastet werden, bitten wir Sie, die Zahlungen für die Kurzzeitbetreuung ab sofort einzustellen.“
In der Folgezeit kamen weitere Mails - auch von der Schule selbst -, dass es keine reguläre Kurzzeitbetreuung, sondern nur eine Notbetreuung gebe und dass Eltern diese bitte nur im absoluten Notfall in Anspruch nehmen sollten. Susana Galindos Sohn nutzte sie fortan nicht mehr. „Das war nicht immer einfach für mich“, sagt sie, „ich arbeite im Homeoffice und habe nebenher meinen Sohn betreut und ihm bei den Hausaufgaben geholfen.“ Dennoch habe sie sich an die Bitte, ihn aus der Betreuung herauszuhalten, halten wollen.
Am 2. August kam die Rechnung
Nun aber die Kehrtwende: Am 2. August kam ein Brief vom Evangelischen Kirchenkreis, dass die Eltern nur für die Monate Januar und Februar nichts bezahlen müssen, für März bis Mai sollen sie 50 Prozent bezahlen, ab Juni den vollen Beitrag - und das, obwohl Susana Galindos Sohn in dieser Zeit keinen einzigen Tag die Kurzzeitbetreuung genutzt hat. Für die Mutter völlig unverständlich: „Ich soll fast 200 Euro für eine Dienstleistung zahlen, von der mir sogar abgeraten wurde, sie zu nutzen.“
Merle Schütte, OGS-Fachberaterin beim Evangelischen Kirchenkreis und zuständig für die Kurzzeitbetreuung, verweist auf das Land NRW und die Stadt Dortmund, die erst im Juli die entsprechenden Regelungen erlassen haben. „Als ich im Januar den Brief mit der Bitte um Einstellung der Zahlungen geschrieben habe“, sagt sie, „war ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass es so läuft wie in 2020 - also dass wir die Kosten für die Kurzzeitbetreuung für die komplette Schließungszeit von staatlicher Seite erstattet bekommen.“ Da der Kirchenkreis fortlaufend Personalkosten in dem Angebot gehabt habe, sei man gezwungen, die Elternbeiträge nun einzufordern.
Ich fahre täglich durch den Dortmunder Nordosten und besuche Menschen, die etwas Interessantes zu erzählen haben. Ich bin seit 1991 bei den RN. Vorher habe ich Publizistik, Germanistik und Politik studiert. Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.
