Diese Aufnahme zeigt den inzwischen verurteilten Mörder während des Prozesses am Landgericht Dortmund. © dpa

Verurteilter auf der Flucht

Mörder auf der Flucht: Er hatte einen ganzen Monat Zeit bis zum Haftantritt

Der Fall ist in ganz Deutschland Thema: Der Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla (†16) ist auf der Flucht. Jetzt werden Details zu den Abläufen und seiner Fußfessel bekannt.

Dortmund

, 23.12.2021 / Lesedauer: 3 min

Update: Der verurteilte Mörder ist in der Nacht zu Freitag gefasst worden. Hier gibt es alle Infos.

Ursprünglicher Beitrag von Donnerstag:

Seit dem 14. Dezember (Dienstag) steht fest, dass Ralf H. lebenslänglich ins Gefängnis muss. Das Urteil ist seitdem rechtskräftig: Er hat im Jahr 1993 die Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla ermordet.

Durch die eingelegte Revision musste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil bestätigen. „Der Beschluss wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft am 16. Dezember vorab per Telefax übersandt und den weiteren Beteiligten am selben Tag mit normaler Post“, sagt BGH-Sprecher Dr. Kai Hamdorf.

Haftantritt war erst für Januar geplant

Sein Verteidiger Udo Vetter sagt, dass das Schreiben bei ihm am Samstag (18.12.) eingegangen sei. Wahrscheinlich zeitgleich ist sein Mandant informiert worden, dass er bald jahrelang hinter Gitter muss. Drei Tage danach hat der Castrop-Rauxeler, der inzwischen in Münster lebt, seine elektronische Fußfessel abgelegt und ist untergetaucht.

Wie konnte es sein, dass er nicht sofort in Haft kam, sondern noch tagelang zu Hause war? – Von der postalischen Zustellung bis zum Haftantritt hatte der Verurteilte sogar einen ganzen Monat lang Zeit, wie Staatsanwalt Henner Kruse sagt. Erst im Januar hätte er sich ins Gefängnis begeben müssen. Das sei normal, wenn sich jemand nicht in Untersuchungshaft befindet.

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Weil sich der Prozess immer wieder verzögert hatte und zu diesem Zeitpunkt die Unschuldsvermutung galt, hat das Oberlandesgericht Hamm den heute 56-Jährigen bereits im Sommer 2020 aus der Haft entlassen. Solch eine lange Wartezeit sei nicht zumutbar, hieß es. Diese Entscheidung hatte auch noch Bestand für die Zeit zwischen Urteil und Bestätigung durch den BGH.

Weitere Auskünfte zum Fall erteilt das oberste deutsche Gericht nicht: Die Vollstreckung des Urteils falle nicht in die Zuständigkeit des BGH, so Richter Hamdorf. Dort, in Karlsruhe, hat man nur bestätigt, dass die Dortmunder Entscheidung weiterhin gilt.

Dauer der Haft noch nicht bekannt

Doch was genau ist passiert, als der Verurteilte seine Fußfessel am Dienstagabend (21.12.) abgenommen hat? „Es gibt Möglichkeiten, Dinge an so einer Fußfessel vorzunehmen“, sagt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums vage auf Anfrage. Auch in Düsseldorf beschäftigt man sich mit den Vorgängen. Näher ins Detail gehen möchte der Sprecher nicht, aus Sicherheitsgründen.

„Wir lassen uns berichten, was da passiert ist“, sagt er. Ihm ist wichtig, dass man im Ministerium kein Fehlverhalten der Polizei sehe, sondern das Unverständnis gegenüber der Justiz teilt, warum der Mann überhaupt frei war.

Nach Informationen unserer Redaktion hat das kleine Gerät am Knöchel um 20.10 Uhr Alarm ausgelöst, der bei der sogenannten „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ in Hessen eingegangen ist.

Daraufhin wählten Ermittler die Telefonnummer des Mannes. Schließlich hätte es sich auch um einen technischen Defekt handeln können. Es hätte wohl auch sein können, dass das Gerät zu lange nicht korrekt angebracht war, etwa für ein Bad.

Polizei sucht auch die Verlobte und zwei Autos

Ralf H. ist aber nicht ans Telefon gegangen. Also sind Polizeiwagen losgeschickt worden. Kurz vor 21 Uhr waren sie an seiner Wohnung in Münster - dort wurde er aber ebenso wenig gefunden wie in dem Gewerbegebiet, in dem er die Fußfessel und sein Handy zurückgelassen hat.

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