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Ausgesetzter Labrador: Ordnungsamt entscheidet über endgültiges Zuhause
Revierpark Wischlingen
Passanten meldeten Ende Juli einen ausgesetzten Hund im Revierpark Wischlingen. Er wurde ins Tierheim gebracht, dann wieder der Halterin übergeben. Ob er dort bleiben darf, war lange unklar.
Es gibt zwei Versionen der Geschehnisse vom 30. Juli. Gegen Abend meldeten Passanten gegenüber der Tierschutz-Organisation Arche 90 einen ausgesetzten Labrador am Revierpark-See in Wischlingen.
Ein Pärchen mit Kinderwagen habe den jungen Rüden im See spielen lassen und sich schnellstmöglich entfernt, sobald der Hund im tieferen Wasser schwamm. „Die Leute, die mich angerufen haben, haben zunächst beobachtet, ob die Familie wieder kommt, und sogar nach ihr gesucht“, erzählte Arche 90-Pressesprecherin Gabi Bayer. „Aber sie war verschwunden.“
Der Labrador wurde daraufhin ins Tierheim nach Dorstfeld gebracht, wo er nur einen Tag später (31.7.) von seiner Halterin abgeholt wurde. Die beschrieb den 30. Juli gegenüber den Tierheim-Mitarbeitern ganz anders als die Passanten im Revierpark.
Verfahren gegen Halterin abgeschlossen
„Gegenüber dem Mitarbeiter des Tierheimes hat die Hundehalterin angegeben, dass ihr der Hund entlaufen sei“, erklärte Stadt-Pressesprecher Maximilian Löchter. Nähere Informationen zur Aussage der Hundehalterin, beispielsweise warum der Labrador stundenlang im Revierpark allein gelassen wurde, liegen der Redaktion nicht vor.
Eine Facebook-Userin, die sich als einzige hinter die Familie stellte, schrieb indes öffentlich in einem Beitrag: „Später kamen zwei Jungen und haben den Hund gesucht, aber da war er schon weg.“
Trotz aller Erklärungen und obwohl der Hund vorerst herausgegeben wurde, habe das Ordnungsamt der Stadt Dortmund die Halterin eingehend überprüft, so Maximilian Löchter. Auch, weil der Labrador-Rüde nicht ordnungsgemäß gemeldet war.
Zudem wurden zwei Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen die Halterin eingeleitet. Eines wegen der Geschehnisse im Revierpark und eines wegen der nicht erfolgten Meldung beim Ordnungsamt. Beide Verfahren sind nun abgeschlossen.
Zuverlässigkeitsprüfung steht noch aus
„Die Hundehaltung wurde nach Aufforderung mittlerweile von der Hundehalterin beim Ordnungsamt angezeigt“, sagt Maximilian Löchter. Allerdings werde aufgrund des vorherigen Versäumnisses ein Bußgeld fällig.
„Aus dem Vorfall von Ende Juli, im Zuge dessen der Hund von der Feuerwehr vorübergehend in das Tierheim verbracht worden ist, lässt sich nach Bewertung durch das Veterinäramt unter Berücksichtigung der Einlassung der Hundehalterin und zwischenzeitlich eingegangener Zeugenaussagen kein tierschutzwidriges Verhalten ableiten“, erklärt der Stadt-Pressesprecher.
Derzeit seien keine Gründe ersichtlich, die Hundehaltung zu untersagen. Lediglich die Zuverlässigkeitsprüfung laufe noch, es sei allerdings unwahrscheinlich, dass diese neue ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehe. Der Labrador-Rüde könne somit dauerhaft bei seiner Halterin bleiben.
Redakteurin, davor Studium der angewandten Sprachwissenschaften in Dortmund und Bochum. Sportbegeistert und vor allem tänzerisch unterwegs.
