Im Vorbeigehen eine Apfel für den Eigenbedarf zu pflücken, ist kein Verbrechen.

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Körbeweise Ernten auf öffentlichen Obstwiesen: Ist das erlaubt?

rnDiebstahl oder Mundraub

Im Herbst deckt die Natur den Tisch reich mit Früchten – auch auf öffentlichen Flächen wie im Umweltkulturpark Barop oder am Phoenix-See. Dürfen die Menschen sich dort einfach bedienen?

Hörde, Hombruch

, 15.10.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Äpfel, Quitten, Maronen und Zwetschgen – auch auf öffentlichen Wiesen und Anlagen wie Friedhöfen oder Parks sind derzeit die Verlockungen groß. Doch darf man sich dort einfach die Äpfel für den Kuchen oder Quitten für Marmelade abpflücken?

Wir haben bei der Stadt Dortmund nachgefragt. Die Antwort: Es sei völlig in Ordnung, im Vorbeigehen auf einer Obstbaumwiese einen Apfel zu pflücken und zu essen. Ein regelrechtes Abernten dagegen ist nicht erlaubt.

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Stadtsprecher Christian Schön: „Gegen den Naturgenuss am Wegesrand von der Hand in den Mund ist nichts einzuwenden, zumal auch Kinder und junge Leute auf diese Weise erleben können, dass Obst nicht nur im Supermarkt zu finden ist.“ Auch kleinere Mengen für einen Pflaumen- oder Apfelkuchen werden toleriert.

Immer wieder gibt es Obstraub im großen Stil

Kritisch sei allerdings der Obstraub im großen Stil, bei dem ungefragt mit Körben und Fahrzeugen komplette Bäume oder gar ganze Obstwiesen zu gewerblichen Zwecken „abgeerntet“ werden. Christian Schön berichtet von einzelnen Meldungen, dass Menschen beobachtet wurden, die sich nach dem Abernten mit ganzen Autoladungen voller Obst wieder aus dem Staub machen.

Der Weinberg am Phoenix-See, der von der Emschergenossenschaft bewirtschaftet wird, ist auch häufiger Ziel von Plünderungen.

Der Weinberg am Phoenix-See, der von der Emschergenossenschaft bewirtschaftet wird, ist auch häufiger Ziel von Plünderungen. © Susanne Riese

Auch der Weinberg, den die Emschergenossenschaft am Phoenix-See angelegt hat, leidet unter dem frechen Zugreifen von Bürgern, die Trauben mit Schubkarren und Eimern wegtragen und die Blätter für Weinlaubspeisen abpflücken. Die durch Netze gesicherten Weinstöcke dort sind deutlich erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das Umweltamt der Stadt Dortmund weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Pflücken an öffentlichen Flächen nur für den Eigenverbrauch in haushaltsüblichen Mengen erlaubt ist. Das Obst darf nicht verkauft oder sonst gewerblich genutzt werden.

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Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Umweltamt das Recht vor, den Diebstahl zur Anzeige zu bringen. Dann ist mit der Behörde im wahrsten Sinne des Wortes nicht gut Kirschen essen. Das Delikt Mundraub gibt es nämlich nicht mehr. Es wurde 1975 abgeschafft und fällt jetzt unter die strengeren Diebstahl-Regeln des Strafgesetzbuches (§ 242 StGB), das Geld- und Freiheitsstrafen vorsieht.

Umweltamt ist für Hinweise dankbar

Hinweise von Zeugen aus der Bevölkerung zum Ernte-Klau im großen Stil nimmt das Umweltamt gerne entgegen. Der einfachste Kontaktweg ist der über E-Mail: umweltamt@stadtdo.de.

In manchen Gegenden weist ein gelbes Band um den Stamm auch an privaten Wiesen darauf hin, das Pflücken erlaubt ist.

In manchen Gegenden weist ein gelbes Band um den Stamm auch an privaten Wiesen darauf hin, dass Pflücken erlaubt ist. © picture alliance/dpa

Zudem weist das Umweltamt auch auf die besonderen Regeln zum Schutz der Bäume und Obstwiesen hin. Denn diese Orte bieten Platz für enorm viele Lebewesen. Mit zunehmendem Alter entwickeln sich Streuobstwiesen zu Lebensräumen mit hoher Artenvielfalt und einer Fülle von unterschiedlichsten Pflanzen, Pilzen, Flechten, Insekten und Vögeln.

Bei der Gratisernte sollten man auch daran denken, dass beispielsweise Beerensträucher für Tiere eine gute Nahrungsquelle im Winter sind. „Und auch Fallobst ist Teil des natürlichen Kreislaufs und dient Tieren als Futter“, sagt Christian Schön.

Deshalb dürfen die Obstbaumwiesen nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Auch das Klettern auf Bäume und das Abbrechen von Ästen ist untersagt. Die Bäume auf den Streuobstwiesen seien definitiv keine Leistungsbäume, die der Obstproduktion dienen, so die Stadt.

Das Umweltamt der Stadt Dortmund betreut rund 50 Streuobstwiesen im gesamten Stadtgebiet. Gepflegt werden diese Streuobstwiesen übrigens durch Schafbeweidung oder zweimaliges Mähen pro Jahr. Denn damit Blühpflanzen ausblühen und sich versamen können, ist eine extensive Nutzung und schonende Pflege notwendig.

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