Eckard Ruttkowski ist sauer auf das Ordnungsamt der Stadt Dortmund. Der 73-Jährige hat zwei Knöllchen bekommen, weil er nach Ansicht der Stadt jeweils unerlaubt auf dem Gehweg geparkt hat. Ruttkowski sieht das nicht nur anders. Er fühlt sich auch ungerecht behandelt, denn viele offensichtliche Parkverstöße in seiner Wohngegend würden von der Stadt geduldet, betont er.
Der Rentner lebt an der Friedrichstraße im Klinikviertel. Auf ihn ist ein Anhänger angemeldet, den er sich mit Nachbarn teilt, um regelmäßig sperrigen Abfall wegzubringen. Der Anhänger stand sowohl am 10. Februar als auch am 21. Februar vor dem Haus an der Friedrichstraße 52. Die Folge: Ruttkowski bekam jeweils Knöllchen über 55 Euro. „Sie haben verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt“, teilte ihm das Ordnungsamt mit. Ihm wird jeweils eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen.
Gehweg oder nicht?
Der Dortmunder sagt: Seit vielen Jahren parke er den Anhänger an dieser Stelle. Und noch nie habe es deshalb Probleme gegeben. „Warum dann jetzt?“ In der Vergangenheit hätten Mitarbeitende des Ordnungsamts, die in der Straße kontrollierten, ihm und Nachbarn gegenüber erklärt, dass das Gehwegparken nicht sanktioniert werde. „Darauf verlässt man sich dann.“
Zudem habe ihm ein Mitarbeiter des Dortmunder Tiefbauamts am Telefon bestätigt, an besagter Stelle sei keine Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn erkennbar. Ruttkowskis Argument: „Da kein Gehweg vorhanden ist, kann ich auch nicht auf dem Gehweg geparkt haben.“
Doch beim Ordnungsamt sieht man das anders. Der Anhänger habe mit zwei Rädern auf dem Gehweg gestanden, heißt es im Schreiben des Ordnungsamts auf Ruttkowkis schriftlichen Einwand zu den Knöllchen. Der 73-Jährige hat unserer Redaktion Kopien des Schriftverkehrs mit der Stadt überlassen.
Besonderheit an Kreuzung
Besagte Stelle an der Friedrichstraße kennzeichnet eine Besonderheit: Sie befindet am Übergang zu einer, wie Ruttkowski es nennt, „aufgepflasterten Fläche“ im T-Kreuzungsbereich Friedrichstraße/Detmarstraße. Auf dieser Fläche gibt es beispielsweise keinen Bordstein, der Gehweg und Fahrbahn trennt.

Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt die Pressestelle der Stadt: „Vorliegend wird die Fahrbahn in dem Bereich durch eine Baumscheibe vom Gehweg abgegrenzt.“ Und Sprecher Maximilian Löchter bekräftigt nochmals: „Der Anhänger parkte nachweislich ordnungswidrig auf dem dort angelegten Gehweg und wurde deshalb auch vorschriftsmäßig verwarnt.“
Drohung mit Bürgerbeschwerden
Weil Ruttkowski sich weigerte, die Knöllchen innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen, hat er inzwischen zwei Bußgeldbescheide erhalten. Jeweils 83,50 Euro soll er nun bezahlen. Doch der Dortmunder wähnt sich im Recht. Er will nicht zurückstecken, sondern es im Zweifelsfall auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Stadt Dortmund ankommen lassen. „Dann landet das eben vor dem Amtsgericht“, sagt Ruttkowski.

Er droht zudem mit einer Flut von Bürgerbeschwerden, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Beispielsweise im Bereich der Friedrichstraße 44 bis 50 parkten täglich viele Autos unerlaubt auf dem Gehweg, moniert Ruttkowski. Tatsächlich ist in diesem Bereich das Parken auf dem Seitenstreifen vorgeschrieben. Doch die Autos stehen in der Regel quer zur Straße und halb auf dem Gehweg, wie unser Reporter vor Ort feststellen konnte.
Wird Gehwegparken geduldet?
Ruttkowski sagt, dass das Gehwegparken vor den Häusern Friedrichstraße 44 bis 50 trotz anderslautender Beschilderung geduldet werde. Niemals sei dort jemand wegen dieser Ordnungswidrigkeit sanktioniert worden. Das Ordnungsamt teilte ihm hingegen mit, dass die Mitarbeitenden alle verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge verwarnen würden. „Das stimmt einfach nicht“, sagt der 73-Jährige. Nachbarn könnten das bezeugen.
Auf Nachfrage dieser Redaktion teilte die Pressestelle der Stadt mit: Im Bereich der Friedrichstraße seien am 10.2. und 21.2. insgesamt 23 Knöllchen verteilt worden. Die Gründe: Verstöße gegen das Gehwegparken, Verstöße im Kurvenbereich, fehlende Bewohnerausweise oder Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Flächen. Dabei wurde nicht aufgeschlüsselt, ob auch Fahrzeuge an der Friedrichstraße 44 bis 50 wegen Verstößen gegen das Gehwegparken verwarnt wurden.
In seinen schriftlichen Widersprüchen, die Ruttkowski dem Ordnungsamt hat zukommen lassen, äußert er die Befürchtung, dass sich seit langer Zeit etablierte Parkgewohnheiten nicht mehr praktizieren ließen, sofern die Kontrolleure nun anders agierten als in der Vergangenheit. Er geht davon aus, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsamts seine Parkverstöße aus eigener Initiative sanktioniert haben. Er habe sogar beim Ordnungsamt nachgefragt, ob eine Bürgerbeschwerde zugrunde liegt. Das habe man ihm gegenüber verneint, versichert Ruttkowski im Gespräch mit dieser Redaktion.
Die Pressestelle der Stadt erklärt hingegen: Das Ordnungsamt sei aufgrund einer Bürgerbeschwerde auf den Anhänger aufmerksam geworden.
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