Verwirrung ums Parken im Kreuzviertel Vorn Grünfläche, hinten Parkbox - wer soll das verstehen?

Wer soll das noch verstehen? Verwirrung ums Parken im Kreuzviertel
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Wie einer Kreuzviertel-Bewohnerin ging es vermutlich auch anderen Autofahrern, die ihr Gefährt wie seit vielen Jahren in der Liebigstraße in den markierten Schrägpark-Boxen abgestellt haben und sich sicher waren, das Richtige zu tun. Trotzdem bekam die Anwohnerin ein Knöllchen über 55 Euro.

Als sie die Mitarbeiterin von der Verkehrsüberwachung fragte, was sie falsch gemacht habe, bekam sie zur Antwort, ihr Auto stehe mit den Vorderreifen auf einer „Grünfläche“, und die Parkmarkierungen auf der hinteren Seite seien so verblasst, dass sie nicht davon ausgehen könne, dass dies ein Parkplatz sei. Wenn sie sich über Markierung beschweren wolle, müsse sie sich an das Tiefbauamt wenden. Die Frau war sprachlos.

Parkende Autos an der Liebigstraße
Dort wo früher in der Liebigstraße das Parken auf Gehwegplatten erlaubt war, parken die Autofahrer weiter. Sie erkennen die "Grünfläche" offensichtlich nicht als solche. © Plöger

Tatsächlich präsentieren sich die Park-Beschilderung und die Bodenmarkierungen so, dass selbst der versierteste Verkehrsteilnehmer an seine Grenzen stößt – und die Grauzone zu seinen Gunsten interpretiert oder nicht wissentlich auf einer Fläche parkt, bei der er mit einem Knöllchen rechnen muss; denn an der Liebigstraße reiht sich ein Auto schräg an das andere.

„Parkregelung bleibt bestehen“

Ebenso wenig wie die Frau nehmen offensichtlich auch andere Autofahrer die sogenannte, alle paar Meter auftretende Grünfläche unter den Vorderreifen als solche wahr; denn es handelt sich vielmehr um verdichteten Boden. Bevor rund ein Meter daneben alte durch junge Bäume ersetzt wurden, lagen hier wie auf dem Rest des Bürgersteiges Gehwegplatten – mit Parkmarkierungen. Vereinzelt ist das noch zu erkennen.

Die verwitterten Markierungen der Parkboxen auf der Liebigstraße.
Die Markierungen der Parkboxen auf der Liebigstraße sind stark verwittert und kaum noch zu erkennen. © Plöger

Woran sollen sich Autofahrer nun orientieren? An den verwitterten Markierungen auf der einen oder der nicht erkennbaren „Grünfläche“ auf der anderen Seite? Tiefbauamt, Grünflächenamt und Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes erklären dazu auf Anfrage in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Die aktuelle Parkregelung bleibt bestehen.“

Die Baumscheibe sei ein Provisorium, erläutert die Stadt weiter: „An dieser Stelle sind die Gehwegplatten aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt worden – Wurzeln hatten die Platten hochgedrückt und damit bestand die Gefahr, dass Menschen stolpern/stürzen. Wie eine verkehrssichere und baumfreundliche Alternative zur der jetzigen Situation aussehen könnte, wird derzeit geprüft.“ Die „unzureichenden Stellplätze“ würden wieder hergestellt – je nach Wetterlage bis zum Sommer 2023.

Überklebtes Schild

Was das Parken in der Liebigstraße und Umgebung noch verwirrender macht, ist die teilweise unzureichende Beschilderung am Anfang und Ende der Parkzonen. So fehlt ein Parkerlaubnisanfang-Schild am Neuen Graben. Ein Parkerlaubnisende-Schild an der Ecke Liebigstraße/Sonnenstraße ist mit einem roten Streifen überklebt. Wie genau nimmt es die Verkehrsüberwachung damit?

Ein Parkschild am Anfang der Parkzone Ecke Liebigstraße/Sonnenstraße ist mit einem roten Streifen überklebt.
Dieses Parkschild am Anfang der Parkzone Ecke Sonnenstraße/Liebigstraße ist oder war dieser Tage teilweise mit einem roten Streifen überklebt. Die Verkehrsüberwachung wollte das überprüfen. © Plöger

Dazu sagt die Stadt: „Die Beschilderung in der Liebigstraße wird kurzfristig überprüft und gegebenenfalls gesäubert.“

Reaktion auf Beschwerden

Die Kreuzviertel-Bewohnerin überzeugt das nicht. Für sie bleibt es eine Grauzone; denn die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung vor Ort hatte ihr auch gesagt, ob es für das Parken halb auf der „Grünfläche“, halb in der verwitterten Parkbox ein Knöllchen gebe oder nicht, sei auch eine Ermessensfrage.

Die Stadt teilt mit, die Verkehrsüberwachung reagiere mit den Kontrollen auf Beschwerden. Da die Beschwerdelage in diesem Bereich konstant hoch sei, müssten Autofahrer mit weiteren Kontrollen rechnen. „Jedoch werden die Parkplatznutzer und -nutzerinnen um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten“, so die Verwaltung, „da beispielsweise Menschen mit Behinderung und junge Eltern mit Kinderwagen die Gehwege neben den Parkmöglichkeiten uneingeschränkt nutzen können.“

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