Autos erneut für Tatort-Dreharbeiten abgeschleppt „Konnte kein Parkverbotsschild erkennen“

Stadt ließ wieder für Tatort-Dreharbeiten Autos abschleppen
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Als Sabine Jordan am 22. Februar, einem Mittwochmorgen, zur Arbeit nach Dortmund fuhr, ahnte sie nicht, dass der Start der Dreharbeiten für die Dortmunder Tatort-Folge „Cash“ ihr richtig Ungemach bescheren würde. Sie arbeitet bei der Signal Iduna und stellte wie immer ihren Peugeot morgens um 6 Uhr an der Markgrafenstraße in Höhe der Hausnummer 100 ab. Es war noch dunkel. Auf dem Parkstreifen hätten noch viele andere Autos gestanden, sagt sie.

Als sie gegen 12 Uhr zu ihrem Parkplatz zurückkehrte, war ihr Auto weg. Abgeschleppt im Auftrag der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes. Sabine Jordan entdeckte ein Mitglied der Filmcrew bei Aufbauarbeiten und sprach es an. „Ach, hat man Sie auch abgeschleppt?“, habe der Mann sie gefragt.

Er wusste ihr zu berichten, dass sie nicht die erste Betroffene gewesen sei. Erst in diesem Moment , sagt Sabine Jordan, habe sie erfahren, dass wegen der Tatort-Dreharbeiten ein befristetes absolutes Halteverbot im Bereich des Polizeipräsidiums verhängt worden war.

Fast 400 Euro Kosten

„Ich habe im Dunkeln keine Beschilderung gesehen, die darauf hinwies, dass ausgerechnet an jenem Tag dort absolutes Parkverbot herrschte“, versichert sie. Das Schild sei offenbar so aufgestellt worden, dass sie die beschriftete Seite nicht habe sehen können, da sie stets an der Wand des Polizeipräsidiums entlanglaufe. Möglicherweise habe das Schild mehr zur Straßenseite gewandt gestanden.

Dennoch wird es wohl teuer für Sabine Jordan und ihren Mann Frank. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 393 Euro: 40 Euro Verwarngeld wegen Verstoßes gegen das absolute Halteverbot (Zeichen 283) und 256 Euro fürs Abschleppen sowie weitere 97 Euro an Verwaltungsgebühren. Das wollen Jordans nicht so einfach hinnehmen.

Die Stadt erklärt dazu auf Anfrage, die Abschleppmaßnahme sei rechtens gewesen. Die Schilder seien von einem autorisierten Verkehrsdienstleister im Auftrag der Produktionsfirma im Bereich des Polizeipräsidiums und auf der Markgrafenstraße vor den Hausnummern 161/163, aufgestellt worden.

Stadt: Fristen eingehalten

Vor Abschleppmaßnahmen aus mobilen Beschilderungen prüfe die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes im Vorhinein, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschleppmaßnahme vorlägen, so die Stadt weiter: „Diese Prüfung wurde auch für den 22.02.2023 vorgenommen. Die Beschilderungen wurden dokumentiert und nachweislich am 15.02.2023 aufgestellt, mithin sieben Tage zuvor.“

Die Beschilderungen müssten nach Rechtsprechung drei volle Tage vor der Abschleppmaßnahme aufgestellt sein, betont die Stadt weiter. Die Frist sei somit eingehalten gewesen. Am 22. Februar, am Abschlepptag hätten Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung die Beschilderung noch einmal vor Ort kontrolliert. Insgesamt wurden an diesem Tag laut Ordnungsamt neun Fahrzeuge abgeschleppt.

Die Tatsache, dass acht andere Autos an den Abschlepphaken kamen, lässt das Ehepaar Jordan zweifeln, dass die Beschilderung hinreichend deutlich war. Ob dies letztlich die betroffenen Parker rechtlich entlaste oder nicht, könne er nicht einschätzen, sagt Frank Jordan: „Allerdings müssten sich die Verantwortlichen im Ordnungsamt wohl dann schon fragen lassen, was ihnen wichtiger war – die Verhinderung des unerwünschten Parkens mittels des Einsatzes von hinreichend vielen und gut sichtbaren Schildern oder die Beitreibung von Verwaltungskosten.“

Gegebenenfalls vor Gericht

Die Stadt hält dagegen, dass gerade im Bereich einer Großstadt jeder Autofahrer mit einem Halt- oder Parkverbot rechnen und sich daher nach etwa vorhandenen Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umsehen müsse.

Der 22. Februar war nicht das erste Mal, dass ein Tatort-Dreh in Dortmund für Ärger sorgte. Für den Dreh der im Januar ausgestrahlten Folge „Du bleibst hier“, wurde ein Auto im Kreuzviertel abgeschleppt. Sein Besitzer hatte die temporären Halteverbotsschilder ebenfalls nicht gesehen.

Das Ehepaar Jordan jedenfalls hat nicht gezahlt und will gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Frank Jordan: „Das hätte nicht sein müssen. Mit einem deutlich sichtbareren Schild hätte die Stadt das verhindern können.“

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 2. April 2023.

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