Nein, diesen Dortmund-Tatort, der am 15. Januar im Fernsehen lief, hat er nicht gesehen, wollte er nicht sehen. Obwohl die Folge mit dem Titel „Du bleibst hier“ in seinem Viertel spielte, im Kreuzviertel. Wenn Christian Czech aber an die Dreharbeiten vor knapp einem Jahr denkt, wird er heute noch zornig.
„Die haben einfach mein Auto abschleppen lassen, obwohl es völlig korrekt geparkt war. Weil ich nicht verbotswidrig geparkt habe, habe ich auch nie Post von der Polizei oder vom Ordnungsamt erhalten“, sagt der Digitalmarketing-Manager. Die Rechnung des Abschleppunternehmens Widliczek bekam er dagegen sofort präsentiert: 503,85 Euro.
„Die“, das sind die Mitarbeiter des Drehteams der Bavaria Fiction GmbH. Die Produktionsfirma hatte dafür gesorgt, dass ein Abschleppunternehmen zum Westpark kam. Zusammen mit Schäden an seinem Auto, die nach Czechs Überzeugung „vermutlich beim Abschleppen“ entstanden sind, und dem Honorar für einen Rechtsanwalt summieren sich seine Kosten bis heute auf 1871 Euro. „Und das, obwohl ich nicht falsch geparkt habe“, beteuert der 42-Jährige.
Bavaria: „Es tut uns leid“
Ruhr24 berichtete zuerst über den Fall und erhielt von der Stadt Dortmund die Auskunft, dass am 11. März 2022 die Halteverbotszone Ritterhausstraße vom Ordnungsamt angeordnet und durch einen Verkehrssicherer der Produktionsfirma ausgeschildert worden sei.
Christian Czech hatte sein Auto einige Tage vorher am 8. März um 21.30 Uhr in einer, wie er sagt, nicht mit einem Parkverbot markierten Bucht auf dem Parkplatz hinter dem Café Erdmann am Westpark abgestellt. Am 11. März wurde es zwischen 19 und 20 Uhr abgeschleppt. Das erfuhr er von der Polizei, als er am 26. März seinen Wagen suchte. „Ich hatte ihn zweieinhalb Wochen nicht benötigt“, so Czech.
„Es tut uns sehr leid, dass ein Fahrzeug für die Dreharbeiten in der Rittershausstraße abgeschleppt werden musste“, lässt die Bavaria Fiction GmbH auf Anfrage unserer Redaktion zwar wissen. Von den Abschleppkosten nimmt sie sich aber nichts an. Die genehmigten Halteverbotsschilder seien mindestens 72 Stunden vor Beginn der Sperrzeiten aufgestellt worden.
Und: „Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorlauffristen und um eine Abschleppung im Falle eines mobilen Parkverbotes zu verhindern, ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, spätestens alle 72 Stunden nach seinem Fahrzeug zu sehen oder sehen zu lassen und es gegebenenfalls vor der Sperrfrist umzuparken. Steht ein Wagen in der angekündigten Sperrfrist im temporären Halteverbot, dann meldet das die Setaufnahmeleitung der Polizei, die sich wiederum um die Durchsetzung des Halteverbots kümmert.“
Polizei als Auftraggeber?
An der Stelle wird es endgültig verzwickt, weil nach Darstellung von Christian Czech die 72 Stunden noch gar nicht vergangen waren, als sein Auto abgeschleppt wurde. Wäre alles fristgerecht zugegangen, hätte er ja, so sagt er, die temporären Halteverbotsschilder dort sehen müssen. Dass es die nicht gab, belegt er mit einem Schreiben der Polizei aus dem hervorgeht, dass diese das Halteverbot eben nicht durchgesetzt hat.
Die Polizeibeamten, heißt es, „haben (...) lediglich im Auftrag der Bavaria Film GmbH das Abschleppunternehmen kontaktiert (...). Bei dem Anruf hat die Firma Widliczek fälschlicherweise den Auftraggeber ‚Polizei‘ erfasst.“

Fast ein Jahr lang hat Christian Czech versucht, irgendwen für den ihm entstandenen Schaden haftbar zu machen. Ohne Erfolg.
„Für die Kosten fühlt sich keiner verantwortlich, von Kulanz habe ich von keiner Seite etwas gehört. Es sind Kosten, auf denen ich einfach sitzen bleibe, obwohl ich nicht falsch geparkt habe“, sagt er. Jetzt kann er nur noch klagen. Aber gegen wen? Am Ende könnte alles noch teurer werden.
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