Klage gegen Videoüberwachung in der Münsterstraße eingereicht
Vor dem Verwaltungsgericht
Nachbarn wollen die von der Polizei geplante Videoüberwachung der Münsterstraße nicht hinnehmen. Nach ersten Protesten wird nun der juristische Weg eingeschlagen.

Die Nachbarschaftsinitiative gegen die geplante Videoüberwachung in der Münsterstraße – wie hier in der Brückstraße – unterstützt die Klage. © Schaper (A)
Ein nicht namentlich genannter Kläger hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die geplante polizeiliche Videoüberwachung in der Münsterstraße in Dortmund eingereicht. Unterstützt wird er von der Initiative „Nachbar:innen gegen die Videoüberwachung in der Münsterstraße“.
Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Nachbarschaftsinitiative Flugblattverteilaktionen gegen die ihrer Ansicht nach ausufernde Kameraüberwachung in Dortmund, einen Stadtteilspaziergang über die Münsterstraße sowie mehrere Nachbarschaftstreffen organisiert. Nun beschreitet die Initiative mit der Klageeinreichung am vergangenen Dienstag (14.7.) auch den juristischen Weg gegen die Überwachung ihrer zentralen Einkaufsstraße.
Ziel der Klage ist es, der Polizei Dortmund gerichtlich untersagen zu lassen, die Videobeobachtung, Aufzeichnung und Speicherung auf der Münsterstraße in Betrieb zu nehmen. In einem ersten Prozessschritt wurde dazu Akteneinsicht beantragt.
Initiative: Eingriff in die Grundrechte
Hauptbeweggrund für die Klage ist den Angaben nach die Ansicht, dass die Videoüberwachung unverhältnismäßig in die Grundrechte aller sich an überwachten Orten bewegender und aufhaltender Menschen eingreift. „Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) und Versammlungsfreiheit (Art.8 GG) werden verletzt ohne, dass die erwarteten Vorteile erreichbar sind“, schreibt die Initiative in einer Presseerklärung.
Schon länger macht die Initiative „Nachbar:innen gegen Videoüberwachung der Münsterstraße“ auf die von ihr erwarteten Probleme aufmerksam. Sie hält die Polizeimaßnahme nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für wirkungslos.

Schon im Februar protestierte die Nachbarschaftsinitiative mit einem „Stadtteilspaziergang“ gegen die geplante Videoüberwachung in der Münsterstraße. © Archiv
Befürchtungen und Sorgen
Zudem befürchtet der Kläger, „dass die Polizei ohne Anlass Bewegungsprofile anlegt und kontrolliert, wann wer welche Läden aufsucht“. Er hat die Sorge, „dass die Daten nicht ausreichend geschützt sind und in die falschen Hände geraten oder Personen ohne gute Gründe unter Verdächtigung geraten“.
Die Polizei will die aus ihrer Sicht positiven Erfahrungen mit der Videoüberwachung in der Brückstraße in die Nordstadt ausweiten. Die Aufstellung der Kameras sei „einer von vielen Bausteinen der Behörden für mehr Sicherheit und damit mehr Lebensqualität in der Nordstadt“, hieß es in einer früheren Presseerklärung der Polizei dazu.
Die Nachbarschaftsinitiative sieht es nicht als bewiesen an, „dass eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur ,Kriminalitätsreduzierung‘ taugt oder die Sicherheit erhöht“. Das gelte auch für das oft zitierte Sicherheitsgefühl.