
Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich müssen sich gegen Corona impfen lassen. Doch viele haben den Nachweis noch nicht erbracht. © dpa (A)
Hunderte Impf-Verweigerer arbeiten weiter in der Pflege, in Kliniken oder bei Ärzten
Trotz Impfpflicht
Wer im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet, muss eine Corona-Impfung nachweisen - oder eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen. Doch das haben in Dortmund längst nicht alle Betroffenen getan.
Seit Mitte März gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Das heißt, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich gegen das Coronavirus geimpft sein müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Doch längst nicht alle Betroffenen sind dieser Pflicht nachgekommen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht geimpfte Beschäftigte dem städtischen Gesundheitsamt zu melden. Insgesamt gab es so 755 Meldungen, teilte die Stadt am Dienstag (17.5.) mit. Aktuell wartet das Gesundheitsamt noch auf die Nachweise von 666 Beschäftigten in 204 Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich.
Das Problem ist: 563 der 666 Betroffenen haben auf die Aufforderung, Nachweise über Impf- oder Genesenen-Status zu liefern, erst gar nicht reagiert. Nur 103 der Angeschriebenen hätten sich zurückgemeldet und erklärt. „Wir haben fünf Atteste, die eingereicht wurden und von uns so nicht akzeptiert werden konnten“, bilanzierte Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken. Sie würden nun noch ärztlich überprüft.
Noch viele Fälle zu prüfen
Die 103 Betroffenen, die sich auf die Aufforderung gemeldet haben, hätten entweder Nachweise vorgelegt, dass sie wegen Problemen mit den Inhaltsstoffen der Impfpräparate nicht geimpft werden können oder dass sie sich doch noch haben impfen lassen.
Aktuell prüft das Gesundheitsamt noch 652 Fällen inklusive 89 Personen, deren Genesenenstatus in den kommenden Wochen ausläuft. Und was passiert mit den hartnäckigen Verweigerern? „Wir bieten jetzt noch eine rechtliche Anhörungsmöglichkeit“, erläuterte Renken. Nach Vorgaben des Landes seien außerdem auch die Arbeitgeber anzuhören.
Wenn Betroffene auch darauf nicht reagierten, würde das Gesundheitsamt den Fall abschließen und im Ernstfall ein sogenannte „Betretungsverbot“ aussprechen. „Dann könnte der Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen ziehen, soweit er das möchte“, sagte Renken.
So verteilen sich die Betroffenen
Die 666 Beschäftigen im Gesundheits- und Pflegebereich, die noch Nachweise schuldig sind, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche:
- 18 Krankenhäuser (inklusive Techniker, Hausmeister, Pförtner, Friseure und weitere): 164 noch nachweispflichtige Personen
- 18 Arzt- oder Zahnarztpraxen: 18 Personen
- 3 Vorsorge-/Reha-Einrichtungen mit je einer Person
- 44 Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (Physiotherapeuten, Heilpraktiker und weitere): 114 Personen
- 2 Einrichtungen im öffentlichen Gesundheitsdienst mit insgesamt 11 Personen
- 3 Rettungsdienste mit 120 Personen
- 50 Pflegeeinrichtungen mit 80 Personen
- 44 ambulante Pflegedienste und ähnliche mit 99 Personen
- 20 Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 59 Personen
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
