Skurille Grundsteuer-Fälle aus dem Dortmunder Süden Probleme und Tipps im Überblick

Die kuriosesten Grundsteuer-Fälle aus dem Dortmunder Süden
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Die Reform der Grundsteuer beschäftigt Eigentümer von Grundstücken im Dortmunder Süden bereits seit Monaten. Immer wieder gibt es neue, skurrile und verwirrende Fälle rund um die neuen Berechnungen der Beträge. Wir haben in den vergangenen Monaten regelmäßig über die Grundsteuer berichtet. Die kuriosesten Fälle aus Aplerbeck, Hombruch und Hörde hier im Überblick.

Gleiche Garage, andere Kosten

In Hombruch sorgte im Februar eine ungleiche Verteilung der Grundsteuer für 33 baugleiche Garagen für Verwirrung. Trotz der identischen Bauweise und Lage weist die kürzlich ergangene Grundsteuerreform 20 verschiedene Steuerbescheide für die Garagen auf. Gregor Boeven verwaltet die Anlage in der Siedlung am Freibad Froschloch. Er ist ratlos angesichts der Vielfalt der Steuerbescheide, die keine klaren Kriterien erkennen lassen. Der Verwalter schrieb einen Brief an Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal. „Man muss da jetzt Wirbel machen, sonst passiert nichts und die Leute verlieren den Glauben an das richtige Tun der Obrigkeit“, erklärt Gregor Boeven. Die skurille Grundsteuer-Geschichte über die Hombrucher Garagen sorgte für viel Aufregung.

Aufregung im Kleingarten

In der Kleingartenanlage an der Bolmke in Barop sorgte eine kuriose Differenz bei den Grundsteuerbescheiden für Verwirrung. Die betroffene Familie Coesfeld soll für ihr Grabeland 764 Euro zahlen, während ein anderes, vergleichbares Grundstück auf derselben Anlage nur mit 34 Euro veranlagt wird. Die Grundstücke unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht signifikant. Thomas Coesfeld reagierte sarkastisch: „Der Bodenrichtwert liegt jetzt bei 390 Euro pro Quadratmeter. Sollte also jemand Interesse haben, 180.000 Euro dafür zu bezahlen, bitte melden.“

Heinrich und Thomas Coesfeld
Heinrich und Thomas Coesfeld haben eine Parzelle im Kleingarten an der Bolmke. © Britta Linnhoff

Einspruch abgewiesen

Auch Horst Karbaum aus Dortmund-Berghofen sah sich im Sommer 2024 mit einer drastischen Erhöhung seiner Grundsteuer konfrontiert. Der Hauseigentümer sollte mehr als das 20-fache des bisherigen Betrags für sein 700 Quadratmeter großes Grundstück zahlen. Horst Karbaum legte Einspruch ein, dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. „Wie kann das sein?“, fragte sich der Grundstücksbesitzer.

Tipps vom Steuerberater

In vielen Fällen sorgte die neu berechnete Grundsteuer nicht nur für Kopfschütteln, sondern auch für Finanzsorgen. Der Steuerberater Reinhard Kilmer rät den Betroffenen, Einspruch gegen die Bescheide einzulegen, um den Forderungen in angemessener Weise entgegentreten zu können. Er sieht eine „interessante Trendwende“ in der Entwicklung der Grundsteuer. Eigentümer im Dortmunder Süden sollten sich genau über ihre Rechte und mögliche Einspruchsverfahren informieren. Außerdem rät der Steuerberater, zusätzlich zu einem Einspruch auch einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ zu stellen. Damit könne verhindert werden, dass die Stadt Dortmund die festgesetzten Werte als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer heranzieht.

Steuerberater Reinhard Kilmer beschäftigte sich auch mit dem Fall von Lothar Marquard. Er muss nach der Grundsteueranpassung erheblich mehr für sein Gartengrundstück am Sommerberg zahlen. Statt 219 Euro sind es nun 833 Euro. „Das System stimmt nicht, die Berechnungsgrundlage ist einfach falsch“, sagt Reinhard Kilmer dazu. Doch auch die Stadt Dortmund ist in vielen Fällen machtlos. Das Steueramt der Stadt hat wegen der vielen Anfragen sogar eine Servicenummer zur Grundsteuer eingerichtet: 0231/50-26456.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 28. Februar 2025.

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