Die Grundsteuerreform und ihre Folgen treiben derzeit viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer um: Sie müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen. Einer von ihnen ist Horst Karbaum. Er ist in Dortmund-Berghofen zu Hause, hat ein schönes Haus – und einen großen Garten, der ihm bei der neuen Berechnung der Grundsteuer Sorgen macht. Die Karbaums werden quasi „bestraft“ für ihren großen Garten.
Knapp 700 Quadratmeter sei das Grundstück insgesamt groß, eingeteilt in vier Flurstücke, sagt Karbaum. 550 Quadratmeter der gesamten Fläche seien Gartenland. So stehe es auch im Grundbuch. Wert pro Quadratmeter: 15 Euro. Entsprechend habe er seine Angaben beim Finanzamt Hörde gemacht. Der verschickte Steuerbescheid sah zu seinem Entsetzen allerdings ganz anders aus: Es sei, so Karbaum, die gesamte Fläche mit 380 Euro pro Quadratmeter angesetzt worden.

Verkaufspreis niedriger
„Wie kann das sein?“, fragt sich der Berghofer. Das, was im Grundbuch stehe, sei doch amtlich. Und schließlich könne doch wohl nur der Wert besteuert werden, der auch tatsächlich vorliege. „In unserem Fall ist es aber so, dass man es sich von Amts wegen leicht gemacht hat und alle Flurstücke mit gleichem Wert veranschlagt hat – nämlich in unserer Gegend mit 380 Euro pro Quadratmeter. Wenn wir verkaufen würden, bekämen wir aber nur 15.“
Horst Karbaum nimmt an, dass es vielen Menschen ähnlich ergeht wie ihm. Entsprechende Geschichten gibt es aus vielen Kommunen. Karbaum selbst wurde auf einen Fall aus Hombruch aufmerksam. Der Berghofer vermutet, dass es gerade im Dortmunder Süden, wo es noch viele alte Häuser auf großem Grund gebe, vergleichbare Fälle gibt. Viel Grund und Boden, der aber oft Gartenland ist, auf denen das Bauen entweder gar nicht möglich oder nicht erlaubt ist.
Ab 2025 gelten für die Grundsteuerberechnung neue Regeln. Diese Steuer ist eine der wichtigsten kommunalen Steuern und wird von fast jedem, der in Dortmund wohnt, gezahlt. Mieterinnen und Mieter zahlen über die Nebenkosten. Erforderlich wurde die Neuregelung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Richter hatten der Politik eine Reform auferlegt, weil die alten Werte auf uralten Daten beruhten, die kaum mehr der Realität entsprachen.
Die Finanzämter ermitteln nun die Grundstückswerte neu. Eigentümer mussten viele Angaben machen. Horst Karbaum regt sich auf: Vieles in diesen Unterlagen sei schon vorgegeben gewesen. Inzwischen gibt es erste Berechnungen und Bescheide. Und die haben es in sich: Eigentümer wie Horst Karbaum sollen ein Vielfaches dessen zahlen, was bisher anfiel.
Hebesatz noch offen
Noch offen ist, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer in Dortmund später berechnet wird. Den legen die Kommunen selbst fest. Der Dortmunder Satz ist noch nicht beschlossen. Es ist derzeit eine Rechnung mit Unbekannten. Fest steht nur: Es wird teurer.
Horst Karbaum hat Widerspruch gegen den Finanzamtsbescheid eingelegt. Lange habe er nichts gehört, und nun sei das Jahr schon halb um. Inzwischen habe er die Sachbearbeiterin im Finanzamt gesprochen. Die habe ihm mitgeteilt, dass sein Widerspruch mit dem Vermerk „Einspruch unbegründet“ versehen sei. Und: Sein Fax mit der Begründung des Widerspruchs sei wohl „verschütt“ gegangen. Er solle es noch einmal schicken – was er inzwischen getan hat.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 28. Juli 2024.