Genehmigung für Moschee sorgt für Ärger

Geplante Moschee in Lindenhorst

Evinger Bezirksvertreter sollten in ihrer Sitzung den Bau einer Moschee in Lindenhorst einfach nur zur Kenntnis nehmen. Statt dessen stellten sie Fragen – und warten bisher vergeblich auf Antworten von der Stadtverwaltung.

Lindenhorst

, 23.03.2018, 17:26 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auf diesem Grundstück an der Lindenhorster Straße 80a soll ein muslimisches Gemeindezentrum entstehen.

Auf diesem Grundstück an der Lindenhorster Straße 80a soll ein muslimisches Gemeindezentrum entstehen. © Michael Schuh

Die Evinger Bezirksvertretung (BV) möge die "Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück Lindenhorster Straße 80a" zur Kenntnis nehmen. So stand es am vergangenen Mittwoch auf der Tagesordnung der BV. Dahinter steckte der Plan für den Bau einer Moschee – mit Kuppel und Minarett.

Einstimmig schoben die Bezirksvertreter die entsprechende Beschlussvorlage – bis sie nähere Informationen über den Nutzer des geplanten Gemeindezentrums erhielten.

Wer an der Hauptstraße eine Moschee und ein Gemeindehaus, unter anderem mit Gebetsräumen für Frauen und Männer, Spiel- und Leseraum für Jugendliche sowie Esszimmer bauen möchte, geht aus der städtischen Vorlage nicht hervor. Dort wird nur eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin genannt.

„Wir haben eigentlich keinen Einfluss mehr“

„Der Informationsgehalt dieser Vorlage ist überschaubar“, kommentierte die CDU-Fraktionsvorsitzende Michaela Uhlig das Papier. Sie musste allerdings eingestehen: „Wir haben aber eigentlich keinen Einfluss mehr.“

Denn die rechtliche Lage scheint eindeutig: § 34 des Baugesetzbuchs regelt, dass bestimmte Bauvorhaben innerhalb eines "im Zusammenhang bebauten" Ortsteils ohne die Zustimmung der Bezirksvertretung zulässig sind. Laut Bundesverwaltungsgericht, so die Vorlage der Stadtverwaltung, gehörten Betsäle zu Anlagen für kirchliche Zwecke. Somit sei das Vorhaben zu kirchlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen zu zählen, die im Gewerbegebiet zulässig seien.

Eine Preisgabe des Bauherren erlaube der Datenschutz nicht, erklärt Stadtsprecher Michael Meinders.

Geplantes Minarett wird zum Streitgegenstand

In der Sitzung der Bezirksvertretung am Mittwoch gab es dennoch einige Bedenken: SPD-Fraktionssprecher Peter Räther sah ebenfalls einen Informationsbedarf: „Wir sollten den Antrag schieben, bis wir eine Antwort erhalten haben.“

FBI-Bezirksvertreter Detlef Münch stellte gleich zwei Anträge: Seinem ersten, wonach die BV die fehlende Anhörung und Möglichkeit zur Stellungnahme kritisiert, folgten die Politiker; nicht jedoch Antrag Nummer zwei, wonach die Verwaltung keine Baugenehmigung erteilen und gegebenenfalls juristisch gegen das Minarett vorgehen solle. Denn obwohl die Verwaltung die rechtliche Grundlage für den Bau des Komplexes mitsamt Minarett in ihrer Vorlage erläuterte, bezweifelte Münch den Rechtsanspruch auf den Bau eines solchen Turmes.

Das wiederum rief Bezirksbürgermeister Oliver Stens (SPD) auf den Plan: „Ein solches Misstrauen gegenüber der Verwaltung kann ich nicht verstehen. Das ist für mich Populismus.“

Was über die geplante Moschee bekannt ist

Laut städtischer Vorlage plant der Antragssteller ein Gemeindehaus mit Gebetsräumen in Erd- und Obergeschoss sowie einem Treff für Gemeindeangehörige im Kellergeschoss. Geplant seien Öffnungszeiten zwischen 6 und 22 Uhr bei einer Besucherzahl von maximal 190 Personen vorgesehen. Zum geplanten Minarett teilt die Verwaltung in ihrer Vorlage unter anderem mit: „Gebetsaufrufe durch Außenlautsprecher oder den Muezzin sind nicht beabsichtigt.“ 

Wer nun allerdings Bauherr der geplanten Moschee ist, bleibt CDU-Bezirksvertreterin Michaela Uhlig trotz persönlicher Nachfragen bei der Verwaltung und in der Politik verborgen: „Auch meine Ratskollegen wussten nichts über das Projekt“, sagte die Christdemokratin auf Anfrage der Redaktion.

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