Sie bleiben daheim, um niemanden anzustecken. Doch sie wissen gar nicht, ob sie Corona haben. Deshalb müssen zwei Dortmunder ihren Lohnausfall nun selbst finanzieren. Aus mehreren Gründen.

Mengede

, 29.10.2020, 14:58 Uhr / Lesedauer: 3 min

Freiwillige, „unbezahlte“ Quarantäne – so nennen es Carsten Heylmann und seine Frau aus Mengede. Das Paar sitzt nach dem vergangenen Wochenende in selbstverordneter Isolation. Aus gutem Grund: Ein Bekannter, mit dem sie noch am Samstag Fußball in einer Kneipe geschaut hatten, wurde positiv auf Corona getestet. Darf oder sollte man so reagieren wie die beiden Dortmunder? Wie ist die rechtliche Situation?

Zunächst zurück zum Fall aus Mengede: „Er ist Krankenhaus-Mitarbeiter, hatte frei und wurde vor Dienstantritt per Schnelltest überprüft“, erzählt Carsten Heylmann im Gespräch mit unserer Redaktion. Dass es sich um einen Corona-Schnelltest handelt, hat später noch Bedeutung.

Inoffizielle Quarantäne

Das Ergebnis zunächst aber: positiv. „Darüber wurde der Bekannte informiert. Ihm wurde gesagt, all denen, mit denen er zuvor Kontakt gehabt hatte, Bescheid zu sagen, dass sie zu Hause bleiben sollen“, sagt Heylmann. Und dem Hinweis folgten die Heylmanns.

Kontaktiert wurden sie allerdings weder vom Gesundheitsamt noch vom Ordnungsamt. Es war die Wirtin der Kneipe, die sie anrief. Nun sitzen die beiden zu Hause, bis der Bekannte das Testergebnis des sogenannten PCR-Tests, für den er am Dienstag einen Abstrich nehmen ließ, erhält.

Nun wird es für die Heylmanns problematisch. Zur Arbeit gehen beide nicht – obwohl die Quarantäne nicht offiziell verhängt wurde, obwohl sie keine Krankheits-Symptome zeigen. Carsten Heylmann arbeitet im Außendienst beim Brandschutz, seine Frau in einer Zahnarztpraxis.

Bis zum Testergebnis kann es aktuell mehrere Tage dauern.

Bis zum Testergebnis kann es aktuell mehrere Tage dauern. © picture alliance/dpa

Keine Krankschreibung möglich

„Das Ergebnis des Bekannten geht erst zum Gesundheitsamt, das sich dann bei uns meldet“, erklärt Heylmann das Verfahren. Das Problem daran: Bis es eine offizielle Verordnung des Gesundheitsamts gibt, könne er sich weder krank schreiben noch kostenlos auf Corona testen lassen.

„Wir haben bei unseren Hausärzten angerufen. Keiner schreibt uns ohne diese Genehmigung krank“, sagt Carsten Heylmann verärgert. Sowohl er als auch seine Frau haben keine Symptome. Aber das ist ja im frühen Stadium einer Infektion normal. Sie folgen dennoch der Bitte, sich zu isolieren.

Die freiwillige Quarantäne könnte die beiden am Ende teuer zu stehen kommen. „Wenn das Ergebnis des Bekannten am Donnerstag kommt, dann können wir uns frühestens am Freitag testen lassen“, so Heylmann am Dienstag. „Sollten wir positiv getestet werden, erhalten wir das Ergebnis frühestens am Montag. Dann haben wir bereits eine Woche Arbeits- und Lohnausfall“, beschwert er sich.

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Er habe bereits beim Gesundheitsamt angerufen, wo ihm gesagt wurde, er solle sich krankschreiben lassen. „Doch unser Hausarzt hat gesagt, er kann nicht einfach jeden krankschreiben, sonst würde er jeden Tag Tausende krankschreiben, ohne dass es gerechtfertigt sei.“

Was Heylmann außerdem verärgert, ist, wie lange alles dauert. „Es geht ja nicht nur um uns, sondern auch die Wirtin und ihre Bedienungen. Wenn wir erst am Donnerstag von dem Testergebnis erfahren, rennen wir alle schon fast eine Woche infiziert herum“, so Heylmann.

Erst, wenn ein offizieller Bescheid vorliegt, kann ein kostenloser Corona-Test stattfinden.

Erst, wenn ein offizieller Bescheid vorliegt, kann ein kostenloser Corona-Test stattfinden. © picture alliance/dpa

Das rät der Arbeitsrechts-Anwalt

Die Situation ist ärgerlich, doch ohne eine Anordnung kann ein Arzt potentielle Virusträger nicht krankschreiben. Das erklärt der Dortmunder Arbeitsrechtler Sebastian Fricke auf Anfrage. Er sagt: „Erst wenn eine offizielle Krankschreibung vorliegt, kann sich der Arbeitgeber die Lohnkosten vom Gesundheitsamt wiederholen und den Lohn weiterzahlen. Bei einer freiwilligen Quarantäne wird der Lohn nicht fortgezahlt.“

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Fricke rät, im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und ihn auf den Kontakt zu einem Corona-Infizierten hinzuweisen. Man solle etwa sagen: „Ich habe keine offizielle Anordnung, aber ich hatte Kontakt. Soll ich zu Hause bleiben? Stimmt der Arbeitgeber dann zu, kann man sich darauf einigen, dass der Lohn für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum weiter gezahlt wird“, meint der Rechtsanwalt.

So könnte der Arbeitgeber sicher sein, sich kein Corona ins Haus zu holen. Das sei in seinem ureigenen Interesse. Potenziell infizierte Mitarbeiter hätten so künftig keine Bedenken, aufgrund von Lohnausfällen zu Hause zu bleiben.

Einen anderen Rat hat die Stadt Dortmund. Sprecherin Anke Widow sagt: „Falls der Arbeitgeber die freiwillige Quarantäne verweigert, müssen die Kontaktpersonen zur Arbeit gehen. Sie sollten darauf achten, den Mindestabstand einzuhalten und Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“

Positiver Schnelltest reicht für Quarantäne-Anordnung nicht

Die Problematik der längeren Frist erklärt die Sprecherin so: Zurzeit müsse nach einem positiven Antigen-Schnelltest eine Untersuchung mittels PCR-Test erfolgen. „Im Vergleich zu Antigen-Tests ist die PCR die sensitivere und spezifischere Methode für den Nachweis von Sars-CoV-2 und damit Voraussetzung für das Anordnen von Quarantänen durch das Gesundheitsamt.“

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Im ersten Schritt der Kontaktpersonen-Nachverfolgung prüfe das Gesundheitsamt, ob es sich um engen Kontakt (1. Grades) handelt. Nur dann ergäben sich weitere Maßnahmen. „Dies ist bei dem geschilderten Fall noch nicht eruiert worden“, so Widow am Donnerstag.

Das Gesundheitsamt Dortmund hat derzeit mit über 1000 akut infizierten Coronafällen zu tun. Soldaten unterstützen seit etwa einer Woche die angestellten Mitarbeiter in der Nachverfolgung.