Freispruch für Angeklagten - Einweisung in Psychiatrie
Prozess zur Hörder Haus-Explosion
Urteil im Prozess zur tödlichen Haus-Explosion in der Hörder Teutonenstraße: Das Landgericht Dortmund hat den Angeklagten Stefan T. am Mittwoch wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Stattdessen wird er dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen.

Die Teutonenstraße unmittelbar nach der Explosion am 31. März. Die Trümmer des zerstörten Hauses lagen über die ganze Straße verteilt. © Peter Bandermann
Im Prozess um die tödliche Gasexplosion in Hörde hat das Schwurgericht den Angeklagten Stefan T. freigesprochen und auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der 49-Jährige leidet seit Jahren an einer Psychose mit Wahnvorstellungen und gilt daher als schuldunfähig. Freunde und Verwandte der im März getöteten Krankenschwester Karin E. hatten bei der Urteilsverkündung am Mittwoch Tränen in den Augen.
Für die Richter steht fest, dass Stefan T. die Explosion in seiner Wohnung an der Teutonenstraße absichtlich herbeigeführt hat. Mit erheblichem Kraftaufwand habe er das Gasrohr an seinem Ofen entfernt und durchgebrochen. Und die Explosion habe er schließlich mit einer offenen Flamme ausgelöst. „Nur durch das Einschalten eines Lichtschalters wäre das nicht möglich gewesen“, sagte Richter Peter Windgätter in der Urteilsbegründung.
Karin E. starb qualvollen Tod
In der Wohnung unter der des Angeklagten starb Karin E. einen qualvollen Tod. Sie hatte in der Nacht zuvor gearbeitet und lag im Bett, als die Decke über ihr einstürzte. Die 36-Jährige muss noch einige Minuten gelebt haben. Sie schaffte es aber nicht, sich aus der Trümmerfalle zu befreien und erstickte schließlich. Ihr Lebensgefährte Norbert Pahlke, der jeden Verhandlungstag miterlebt hat, sagte am Mittwoch: „Kein Urteil ist ein gerechtes Urteil, denn nichts macht Karin wieder lebendig.“
Wie lange Stefan T. in der Psychiatrie bleiben muss, ist völlig unklar. Erst, wenn mehrere Ärzte zu der Entscheidung kommen, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht, könnte er wieder freikommen. Derzeit gilt der 49-Jährige aber noch als dringend behandlungsbedürftig.