Angeklagter Stefan T. war möglicherweise schuldunfähig

Hausexplosion in Hörde

Nach der tödlichen Gasexplosion an der Teutonenstraße in Hörde muss der Angeklagte Stefan T. damit rechnen, unbefristet in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht zu werden. Denn eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen Mordes scheidet wohl aus.

Hörde

, 30.11.2017, 16:34 Uhr / Lesedauer: 1 min
Bei der Gasexplosion an der Teutonenstraße starb eine 34-Jährige.

Bei der Gasexplosion an der Teutonenstraße starb eine 34-Jährige. © Foto: Peter Bandermann

Der psychatrische Sachverständige Bernd Roggenwallner kann nicht ausschließen, dass Stefan T. zur Tatzeit schuldunfähig war, sagte er am Mittwoch vor dem Schwurgericht.

Der Angeklagte leidet seit Jahren an einer Psychose mit Wahnvorstellungen. Unzählige Ärzte haben versucht, ihn zu behandeln. Im letzten Dreivierteljahr vor der Explosion hat der 49-Jährige aber wohl gar keine Medikamente mehr freiwillig eingenommen. Und zwei Krankenhaus-Aufenthalte im Januar und von Februar bis März endeten jeweils damit, dass sich Stefan T. gegen den ärztlichen Rat wieder entfernte. Festhalten konnte ihn damals noch niemand – weil die Gefährlichkeit des Mannes für andere Menschen nicht zu erkennen war.

Nachbarin starb in den Trümmern

Rund zwei Wochen nach dem letzten Krankenhausaufenthalt soll der 49-Jährige dann aber in seiner Wohnung ein Gasrohr zerstört und anschließend eine offene Flamme entzündet haben. Bei der Explosion am 31. März 2017 wurde das gesamte Wohnhaus zerstört. In den Trümmern starb eine 34-jährige Nachbarin.

Dass sich der Angeklagte selbst an das Tatschehen nicht mehr erinnern können will, hält Gutachter Roggenwallner für „nachvollziehbar“. Der Mann sei selbst schwer verletzt worden. „60 Prozent seiner Haut waren verbrannt.“

Das Urteil wird am 20. Dezember erwartet.

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