Filmender Frauenarzt nennt seine heimlichen Aufnahmen „falsch, unfair und gemein“
Landgericht Dortmund
Im Missbrauchsprozess gegen den Dortmunder Frauenarzt haben alle Beteiligten eine Bewährungsstrafe für den Mediziner beantragt. Eine Polizistin kritisiert die fehlende Mithilfe des Mannes.
Im Missbrauchsprozess gegen den Dortmunder Frauenarzt haben alle Beteiligten am Dienstag (30. 10.) Bewährungsstrafen beantragt. Das Urteil soll am 19. November gesprochen werden. Uneinig sind sich die Prozessbeteiligten lediglich bei der Höhe der zu verhängenden Bewährungsstrafe. Während Oberstaatsanwalt Marco Karlin zwei Jahre Haft für notwendig und angemessen hält, plädierte Verteidiger Oliver Allesch dafür, es bei maximal eineinhalb Jahren Haft zu belassen.
Berufsverbot für Frauenarzt wohl kein Thema
Ein Berufsverbot – da waren beide Seiten einer Meinung – sollte die Kammer im Urteil nicht aussprechen. Immerhin entbehre der Frauenarzt nun schon seit fast sechs Jahren seiner ärztlichen Zulassung.
Zu Beginn des Verhandlungstages hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger das erwartete knappe Geständnis abgelegt. Sein Mandant räume ein, die Intimbilder der Patientinnen „zu seinen eigenen sexuellen Zwecken“ erstellt zu haben. Der Frauenarzt weise jedoch strikt zurück, dass die auf Video dokumentierten ärztlichen Untersuchungen im Vaginalbereich gegen die ärztliche Kunst verstoßen. „Das Wohl und die Behandlung der Patientinnen stand immer an erster Stelle“, sagte Verteidiger Allesch.
Allerdings sehe der Frauenarzt ein, dass die heimlichen Filmaufnahmen „falsch, unfair und gemein“ gewesen seien. „Er schämt sich dafür und würde alles natürlich am liebsten ungeschehen machen“, sagte der Rechtsanwalt.
Angeklagter zeigt Reue - kooperiert aber nicht
Klar ist aber auch: Die Polizei würde sich schon lange wünschen, dass die geschilderte Reue des Angeklagten sich auch in bedingungsloser Zusammenarbeit niederschlagen würde. Tatsache ist aber, dass die Ermittler auf einem Rechner des Gynäkologen einen Datei-Ordner gesichert haben, den sie bis heute nicht öffnen können.
Womöglich sei der Ordner per Fingerabdruck oder Sprachkennung gesichert, sagte eine Beamtin am Dienstag. Sie habe alles zuletzt nochmals dem Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt. „Die haben gesagt, eine Entschlüsselung würde mindestens zweieinhalb Jahre dauern. Das war mir zu lange“, so die Polizistin.
Was in dem Datei-Ordner abgespeichert worden ist, weiß daher bis heute nur der Arzt selbst. Den Verdacht, dass er die Intimbilder seiner Patientinnen möglicherweise online auch an andere Männer weitergegeben haben könnte, hat der Mediziner noch nicht ausgeräumt. „Es gab und gibt keinerlei Mithilfe“, so die Beamtin.