Dortmunds kaputteste Straßen stehen bei Sanierung oft hinten an
Kritik der Rechnungsprüfer
180 Kilometer Straße in Dortmund müssen dringend saniert werden. Doch im vergangenen Jahr wurden zumeist nicht die Straßen instand gesetzt, die es am nötigsten haben. Das sorgt für Kritik bei den Rechnungsprüfern der Stadt. Wir erklären, was sie im Detail bemängeln.

In Dortmund werden nicht unbedingt die kaputtesten Straßen zuerst grunderneuert.
Woher wissen die Rechnungsprüfer, welche Straßen die kaputtesten sind?
Seit dem Jahr 2004 führt die Stadt eine Straßendatenbank. Verkehrssicherheitskontrolleure prüfen in der Regel alle fünf Jahre den Zustand der Straßen und bewerten sie nach Schulnoten von 1 bis 6. In die Zustandsklassen 5 und 6 sind die Straßen eingruppiert, deren Sanierung vordringlich ist, die Straßen der Zustandsklassen 3 und 4 müssen mittelfristig erneuert werden, bei den Zustandsklassen 1 und 2 besteht kein Handlungsbedarf.
Was haben die Rechnungsprüfer genau kontrolliert?
Anfang 2014 hat das Tiefbauamt ein mehrjähriges Straßengrunderneuerungsprogramm gestartet. In diesem Rahmen haben die Rechnungsprüfer die 20 Maßnahmen untersucht, die im Jahr 2014 umgesetzt werden sollten.
Und was ist dabei herausgekommen?
Grunderneuert wurden nur 17 Straßen. Die Kosten dafür summierten sich statt der geschätzten 3,45 Millionen Euro am Ende auf 3,96 Millionen Euro. Ein Großteil der Sanierungsmaßnahmen entfiel laut Rechnungsprüfer auf Straßen der Zustandsklasse 4 und besser. Von ihrer Funktion untergeordnete Anliegerstraßen mit der Zustandsklasse 6 seien dagegen den Hauptverkehrsstraßen vorgezogen worden, so die Rechnungsprüfer: „Gründe hierfür waren nicht ersichtlich. Eine Dokumentation der Auswahl fehlte.“ Ein systematisches Vorgehen bei der Auswahl der Maßnahmen sei nicht erkennbar gewesen.
Was sagt das Tiefbauamt dazu?
Das führt unter anderem aus, dass 180 Kilometer akut sanierungsbedürftige Straßen, rund zehn Prozent des Dortmunder Straßennetzes, nicht in einem Zug erneuert werden können. Deshalb entscheide es über den Zeitpunkt einer Sanierung unter anderem auch nach der Funktion der Straße im Netz (Hauptverkehrs-, Neben- oder Anliegerstraße), der Verteilung der Mittel über alle Stadtbezirke, der Abstimmung mit Dritten bei Kanalbauten und Versorgungsleitungen sowie dem Refinanzierungsgrad für die Stadt etwa durch öffentliche Zuschüsse oder nach dem Kommunalen Abgabegesetz. Außerdem müsse das Tiefbauamt neben der Grunderneuerung von Straßen schon aus Kostengründen die Substanz und somit die technische Nutzung von Straßen erhalten. Das binde Personal und Geld.
Wird sich in Zukunft etwas ändern?
Ja, das Tiefbauamt überarbeitet die Systematik der Straßenunterhaltung und entwickelt dafür ein umfassendes Infrastrukturmanagementsystem. Man befinde sich mitten in einem Prozess zur Verbesserung des Maßnahmeauswahlverfahrens. Auch die Kosten für die Bauausführung sollen künftig genauer ermittelt statt nur geschätzt werden und der Rat die entsprechenden Maßnahmen in zwei Stufen beschließen. Im ersten Schritt soll eine Auswahl der Straßen getroffen werden, die für eine Voruntersuchung infrage kommen. Der eigentliche Ausführungsbeschluss soll dann erst nach der Voruntersuchung der einzelnen Straßenschichten, der Tragfähigkeit und der Bodenanalysen erfolgen.