Dortmunds Airbnb-Anbieter müssen Bettensteuer zahlen
Entscheidung der Stadt
Die Stadt will mitverdienen, wenn Dortmunder Bürger ihre Wohnungen an Touristen vermieten. Wer ein Zimmer über Internetplattformen anbietet, soll wie Hotels eine Bettensteuer zahlen. Die Stadt durchsucht nun Portale wie Airbnb nach Anbietern, die sich nicht daran halten. Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Stadt will beim Airbnb-Geschäft mitkassieren.
Ein Zimmer mit Seeblick am Phoenix-See, ein Appartement in der City - einige Dortmunder stellen ihre Wohnungen im Internet ein, um sie an Touristen zu vermieten. Das haben Recherchen von Stadtkasse und Steueramt ergeben. An diesem Geschäft möchte die Stadt jetzt mitverdienen, wie die Verwaltung am Donnerstag in einer Pressemitteilung mitteilte. Für die Stadt fallen die Privatanbieter auch unter die 2014 vom Rat beschlossene Beherbergungssatzung. Sie verpflichtet die Privatanbieter, eine entsprechende Abgabe an die Stadt zu entrichten. Das sind 7,5 Prozent des Übernachtungspreises.
Laut einer Untersuchung eines Erlanger Immobilienentwicklers werden in Dortmund auf einschlägigen Internetplattformen 574 Privat-Unterkünfte an Touristen vermittelt. Bei Dortmund-Touristik, dem ehemaligen Verkehrsamt, sind nur knapp 100 private Unterkünfte gemeldet.
Weil sich bisher nicht alle Privatvermieter beim Fachbereich Stadtkasse und Steueramt angemeldet haben und somit ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wurden Ermittlungen bei den Portalbetreibern wie Airbnb und der Finanzverwaltung eingeleitet, damit die Namen und Anschriften der registrierten Menschen an die Stadt Dortmund übermittelt werden, heißt es weiter.
Die Stadt weist daraufhin, dass die Privatanbieter zu einer Entrichtung der Steuer verpflichtet sind und durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen sowie die Nichtzahlung der Beherbergungsabgabe ordnungswidrig gehandelt oder eine Straftat begangen haben könnten - vielleicht sogar eine Steuerhinterziehung.
Im Zuge der Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen, werden Verstöße zukünftig ordnungs- und strafrechtlich verfolgt. Das gilt besonders für die Privatanbieter, die schon bekannt seien, so die Stadt.
Vielen Privatvermietern wird die Bettensteuer wohl bisher unbekannt gewesen sein. Wie der Vermieterin, die ungenannt bleiben möchte, mit einer Gästewohnung im Kreuzviertel. „Da sind wir wohl blauäugig drangegangen“, sagt sie. Zehn Gäste hat sie etwa pro Jahr, häufig Fußballfans oder Menschen, die hier Verwandte besuchen. Sie meint: „Angesichts des bürokratischen Aufwands, den wir mit der Bettensteuer betreiben müssen, und dessen, was die Gäste alles von sich preisgeben sollen, werden viele die Privatvermietung aufgeben.“