
© dpa (Symbolbild)
Corona-Impfungen: Auch einige Friseure können auf die Prioritätenliste
Corona-Schutzimpfungen
Auch Friseure können schon gegen Corona geimpft werden - aber nur unter einer besonderen Voraussetzung. Das geht aus einer neuen Impfverordnung hervor, die die Stadt jetzt umsetzen will.
Eine strenge Prioritätenliste gilt für die Corona-Schutzimpfungen. In erster Reihe stehen Menschen über 80 Jahren und Beschäftigte im Pflegebereich und Krankenhäusern mit Kontakt zu Covid-19-Kranken.
Wie weit der Kreis der Impfberechtigten dabei gefasst wird, stellt jetzt ein neuer Erlass des Landes klar. Danach können seit dem 18. Februar auch Friseure und Fußpfleger gegen das Coronavirus geimpft werden - vorausgesetzt, sie sind regelmäßig in „vollstationären Pflegeeinrichtungen“ tätig, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Zum Kreis der Impfberechtigten gehören unter diesem Gesichtspunkt unter anderem auch in Pflegeheimen aktive Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Gutachter, Beschäftigte von Hilfsmittel-Diensten und Sanitätshäusern und auch Seelsorger.
Termine im Impfzentrum
Nach den Vorgaben des Landes soll ihnen ein Impfangebot mit dem Astrazeneca-Impfstoff gemacht werden. Wer älter als 65 Jahre alt soll mit dem Biontech-Impfstoff geimpft werden.
„Wir werden die Pflegeeinrichtungen jetzt anschreiben mit der Bitte, uns zu melden, wer im Sinne dieses Erlasses in den Einrichtungen tätig ist“, erklärte Dortmunds Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner. Mit den Betroffenen würden dann Termine im Impfzentrum vereinbart.
Oliver Volmerich, Jahrgang 1966, Ur-Dortmunder, Bergmannssohn, Diplom-Journalist, Buchautor und seit 1994 Redakteur in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten. Hier kümmert er sich vor allem um Kommunalpolitik, Stadtplanung, Stadtgeschichte und vieles andere, was die Stadt bewegt.
