Doppelte TV-Gebühren: Klage gegen Dogewo würde dauern
Mieter verärgert
Der Ärger um den "erzwungenen" Kabelanschluss der Dogewo-Mieter mit dem Dortmunder Anbieter Dokom dürfte in einer Feststellungsklage gegen die Dogewo münden. Der Mieterschutzbund empfiehlt, die Gebühren für den Anschluss zu zahlen - sonst droht möglicherweise Ärger.
Es sind Dogewo-Mieter, die den Breitbandkabelanschluss der Dogewo nicht bezahlen wollen, weil sie ihre Fernsehsender anders empfangen, über Telekom Entertain, DVB-T oder Internet. Bald werden noch mehr Mieter von den insgesamt 16.000 der Dortmunder Wohnungsgesellschaft dazukommen, denn in vielen Gebieten – darunter im Gerichtsviertel – erfolgt die Dokom-Kabelversorgung erst ab Juli 2015.
Neuendorf spricht von einer Feststellungsklage, dass Mieter eben – anders dargestellt als von der Dogewo – nicht verpflichtet sind, die Umlage zu zahlen. „Bis zum 1. Januar bekommen wir das aber nicht hin“, sagt sie. Das entsprechende Urteil gegen die Deutsche Annington habe ein Jahr gedauert. Sie rät Mietern weiterhin, die Umlage für den Kabelanschluss zu zahlen, mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“, auch wenn sie den Kabelvertrag nicht nutzen wollen. Dogewo-Chef Klaus Granicki möchte den Ball flach halten. Die Dogewo wolle weder ihre Mieter bevormunden, auch wenn die Nutzung ihres Telefonanschlusses zum Fernsehempfang nach den Regeln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gar nicht gestattet sei, noch wolle man Mietern kündigen.