Der Fall Thomas Schulz
Anlass des Demo-Samstags
Es ist der 28. März 2005, als sich ein 15 Zentimeter langes Messer in Thomas Schulz' Brust bohrt. Der Punker geht zu Boden - niedergestochen von einem Skinhead namens Sven K.. Thomas Schulz überlebt den Angriff nicht. Ein Rückblick auf die Tat, die den Anlass für den heutigen Demo-Samstag gab.

Auf dem Bahnsteig kämpften Rettungskräfte um das Leben von Thomas Schulz.
Ostermontag 2005, früher Abend. Thomas Schulz, Punker, 31 Jahre alt, ist mit Freunden auf dem Weg zu einem Konzert, als er an der U-Bahnstation Kampstraße auf Skinhead Sven K. (damals 17) trifft. Thomas Schulz überlebt das Treffen nicht – K. ersticht ihn auf dem Bahnsteig.
Verurteilt wegen Totschlags
In den Tagen danach wird klar, dass erneut ein Rechtsextremer in Dortmund getötet hat. Fünf Jahre zuvor hatte Michael Berger in Dortmund und Umgebung drei Polizisten erschossen. K. wird vom Landgericht wegen Totschlags verurteilt. In der Urteilsbegründung lässt sich nachlesen, wie das Verbrechen seinen Lauf nahm.
Es ist 19 Uhr, als Thomas Schulz mit etwa 20 Freunden aus der Punk-Szene an der Kampstraße die Rolltreppe hinabfährt. Gleichzeitig fährt K. mit seiner Freundin die Rolltreppe hinauf, kommt der Gruppe entgegen. Trotz seines jugendlichen Alters gilt K. als anerkanntes Mitglied der Dortmunder Neonazi-Szene. Punker hasst er, nennt sie Zecken. Wenige Monate zuvor hat er einen Punker in einem Zug verprügelt und ist deshalb im März 2005 verurteilt worden.
Die versteckte Waffe
Jetzt provozieren sich Punker und der Skinhead. „Scheiß Nazi“, nennen die Punker K.. Als der unten auf dem Bahnsteig angekommen ist, ruft er den Punkern zu, sie sollen doch herkommen. Die Gruppe ignoriert das – nur Schulz nicht. Der kommt die Treppe herunter und sofort pöbeln K. und Schulz sich an. Die Freundin will den Skinhead zum Gehen bewegen – und hat zunächst Erfolg.
Laut Urteil lässt Schulz nicht locker. Für ihn unbemerkt zieht K. ein etwa 15 Zentimeter langes Messer aus seiner Bomberjacke. Schulz bemerkt das Messer nicht, weil K. es hinter dem Unterarm verbirgt. Plötzlich stößt er es „mit erheblicher Wucht“ in Schulz’ Brust. Thomas Schulz hat keine Chance und stirbt wenig später im Krankenhaus.
"Spontane" Tat ohne Heimtücke
K. flüchtet, wirft das Messer auf dem Weg zum Hauptbahnhof weg und wird Stunden später dort gefasst. Im Herbst 2005 beginnt der Prozess gegen K. vor dem Jugendgericht. War er zunächst unter Mordverdacht festgenommen worden, verurteilen ihn die Richter schließlich wegen Totschlags. Die Tat sei spontan gewesen.
Obwohl er das Messer verborgen hatte, sei nicht von Heimtücke auszugehen. Zudem sei K. mit 1,7 Promille alkoholisiert gewesen. Das Urteil: Sieben Jahre Jugendhaft. Keine fünf Jahre später – im September 2010 – ist K. auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Werl gibt seinem Antrag auf vorzeitige Entlassung statt.
Schnell weitere Straftaten
Ein Gutachter hatte ihm zuvor eine positive Sozialprognose ausgestellt. Und das, obwohl K. auch aus der Haft weiter Kontakt zur rechten Szene gehalten hatte. Dass K. dieser weiter angehört, macht er durch Auftritte bei Nazi-Aufmärschen schnell deutlich. Und schnell folgen die nächsten Straftaten.
Im Dezember 2010 ist K. unter den Angreifern auf die Kneipe Hirsch Q in der Brückstraße. Zwei Männer werden dort verletzt, einer durch einen Messerstich. Im Mai 2014 wird K. dafür zu 16 Monaten Haft verurteilt. Zwischenzeitlich ist er an weiteren Gewalttaten beteiligt.
Jüngste Tat im November 2011
In einer Kneipe schlägt er dem Wirt ins Gesicht. Und obwohl die Bewährung seiner Totschlag-Strafe noch läuft, wird er im November 2011 erneut nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ende November 2011 dann die nächste Tat. Auf dem Weihnachtsmarkt greift er zwei Jugendliche an. Strafe: 21 Monate Gefängnis. Wegen dieser Tat sitzt K. derzeit im Gefängnis, gegen das Hirsch-Q-Urteil hat er Revision eingelegt.
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