Dicht an dicht standen viele der rund 5000 Teilnehmer der Demo auf dem Hansaplatz. © Kevin Kindel

5000 Menschen auf dem Hansaplatz

Corona-Schutz: Hätte die Großdemo in Dortmund verboten werden können?

Vor vier Wochen ist eine Demo mit 150 Teilnehmern in Dortmunds City verboten worden. Jetzt kamen 5000 Menschen zusammen. Die aktuellen Regeln für solche Versammlungen sind eindeutig.

Dortmund

, 08.06.2020 / Lesedauer: 2 min

Maximal zehn Personen dürfen sich laut Corona-Schutzverordnung in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten. Am Samstag waren es bei einer Anti-Rassismus-Demo auf dem Hansaplatz aber 5000.

Für angemeldete Versammlungen gelten Sonderregeln. Als am 9. Mai eine Demonstration von Corona-Schutz-Gegnern verboten wurde, war die Stadtverwaltung noch dafür zuständig, solche Versammlungen nur in Ausnahmefällen unter Auflagen zu erlauben. Ansonsten waren sie grundsätzlich verboten.

Zwei Tage später trat NRW-weit eine neue Regelung in Kraft, die kein grundsätzliches Verbot mehr beinhaltete. In ihrer aktuellen Fassung steht: Bei „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ sei „die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sicherzustellen“.

Demonstrationen muss man nur rechtzeitig anmelden

Demonstrationen muss man jetzt (wie vor der Pandemie) nur rechtzeitig anmelden. Dann können sie grundsätzlich stattfinden, wenn die Polizei keine Probleme bei der Durchführung sieht. Steht genügend Platz zur Verfügung, dürfen auch jede Menge Personen zusammenkommen.

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Die Organisatoren der Anti-Rassismus-Demo vom Samstag hatten nur mit 1000 Teilnehmern gerechnet - für den Mindestabstand in dieser Menge wäre aus Sicht der Polizei genug Raum auf dem Hansaplatz gewesen. Am Ende kamen mehr als 5000 Menschen, trotzdem fand die Versammlung ohne Störungen statt.

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