
© Kevin Kindel
Corona-Schutz: Hätte die Großdemo in Dortmund verboten werden können?
5000 Menschen auf dem Hansaplatz
Vor vier Wochen ist eine Demo mit 150 Teilnehmern in Dortmunds City verboten worden. Jetzt kamen 5000 Menschen zusammen. Die aktuellen Regeln für solche Versammlungen sind eindeutig.
Maximal zehn Personen dürfen sich laut Corona-Schutzverordnung in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten. Am Samstag waren es bei einer Anti-Rassismus-Demo auf dem Hansaplatz aber 5000.
Für angemeldete Versammlungen gelten Sonderregeln. Als am 9. Mai eine Demonstration von Corona-Schutz-Gegnern verboten wurde, war die Stadtverwaltung noch dafür zuständig, solche Versammlungen nur in Ausnahmefällen unter Auflagen zu erlauben. Ansonsten waren sie grundsätzlich verboten.
Zwei Tage später trat NRW-weit eine neue Regelung in Kraft, die kein grundsätzliches Verbot mehr beinhaltete. In ihrer aktuellen Fassung steht: Bei „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ sei „die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sicherzustellen“.
Demonstrationen muss man nur rechtzeitig anmelden
Demonstrationen muss man jetzt (wie vor der Pandemie) nur rechtzeitig anmelden. Dann können sie grundsätzlich stattfinden, wenn die Polizei keine Probleme bei der Durchführung sieht. Steht genügend Platz zur Verfügung, dürfen auch jede Menge Personen zusammenkommen.
Die Organisatoren der Anti-Rassismus-Demo vom Samstag hatten nur mit 1000 Teilnehmern gerechnet - für den Mindestabstand in dieser Menge wäre aus Sicht der Polizei genug Raum auf dem Hansaplatz gewesen. Am Ende kamen mehr als 5000 Menschen, trotzdem fand die Versammlung ohne Störungen statt.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
