Wenn sich der positive Trend bei der Corona-Inzidenz fortsetzt, können auch die Gastronomen in Dortmund bald wieder ihrer Stühle rausräumen.

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Corona-Inzidenz unter 100: Diese Lockerungen gibt es bald in Dortmund

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Nun, da Dortmunds Inzidenz voraussichtlich unter 100 fällt, gibt es die Aussicht auf Lockerungen der Coronaschutz-Regeln. Doch was dürfte wieder aufmachen? Und wann genau? Ein Überblick.

Dortmund

, 18.05.2021, 16:52 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die wichtige Marke ist erreicht: Am Dienstag (18.5.) fiel die Sieben-Tage-Inzidenz für Dortmund nach den Berechnungen der Stadt erstmals seit Anfang April unter 100 Fälle pro 100.000 Einwohner. Damit stehen wichtige Lockerungen der Corona-Regeln in Aussicht. Denn die „Bundes-Notbremse“ gilt dann nicht mehr.

Das ist die Regel

Allerdings: Das mit der Aussicht muss man wörtlich nehmen. Denn die Lockerungen treten erst in Kraft, wenn die Inzidenz „stabil“ unter 100 liegt. Nach den Vorgaben des Landes muss die 100er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein.

Maßgeblich sind die für vom Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelten Werte. Das weist für diesen Dienstag für Dortmund noch eine Inzidenz von 101,1 aus. Die Zählung der fünf Werktage unter 100 beginnt also frühestens am Mittwoch, wenn das RKI die Berechnungen der Stadt nachvollzogen hat.

Offiziell muss das Land am fünften Tag mit einer Allgemeinverfügung feststellen, dass die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Das wäre wegen der Pfingstfeiertage frühestens am Dienstag nächster Woche (25.5.) der Fall.

Die Lockerungen könnten dann am übernächsten Tag in Kraft treten - also am Donnerstag (27.5.).

Das sind die Lockerungen

Für Dortmund würden dann weitgehende Lockerungen in Kraft treten, wobei die meisten noch mit negativen Corona-Tests verbunden sind. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Es gibt keine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr mehr.

  • Bei den Kontaktbeschränkungen gilt: Es dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Bisher darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene werden generell bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

  • Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte, unabhängig davon, ob ihr Angebot zur Grundversorgung gehört, ohne Terminbuchung wieder öffnen - wenn Kunden ein negatives Testergebnis oder eine vollständige Impfung bzw. Gesundung nachweisen können. Die Zahl der Kunden ist auf einen pro 20 Quadratmeter begrenzt. Ab diesem Donnerstag gilt ja bereits das Modell „Click&Meet“ mit Test und Termin.
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  • In der Gastronomie ist Außengastronomie wieder erlaubt - mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung.

  • Hotels und Campingplätze dürfen wieder für private Übernachtungen öffnen. Auch hier ist ein negatives Testergebnis nötig, und die Kapazität der Hotels ist auf 60 Prozent beschränkt.
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  • In der Kultur sind Konzerte unter freiem Himmel mit festem Sitzplan und maximal 500 Besuchern, die negativ getestet, genesen oder komplett geimpft sein müssen. Museen, Kunstausstellungen, Galerien und Gedenkstätten können nach vorheriger Terminbuchung wieder besucht werden.
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  • Im Sport ist kontaktfreier Sport auf Sportplätzen mit bis 20 Personen möglich, Kontaktsport - dazu zählt auch Fußball - mit 5 Personen aus zwei Haushalten oder bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren.

  • Zuschauer können mit negativem Testergebnis wieder bei Sportveranstaltungen dabei sein - allerdings nur bis zu 20 Prozent der Kapazität und maximal 500. Für das Bundesliga-Finale des BVB am Samstag gegen Leverkusen käme die Öffnung zu spät.

  • Im Freizeitbereich sind Außenaktivitäten etwa beim Minigolf, in Kletterparks und Hochseilgärten wieder möglich, wenn man ein negatives Testergebnis vorweist. Das gilt auch für Freibäder. Hier müssen allerdings die Liegewiesen geschlossen bleiben. Erlaubt ist nur „sportliches Schwimmen“.

Weiterhin nicht erlaubt sind neben privaten Veranstaltungen Messen, Märkte, Tagungen und Kongresse. Das betrifft dann etwa den Betrieb der Westfalenhallen.

Weitere Lockerungen gibt es erst, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann dürfen auch Messen und Märkte mit begrenzter Personenzahl und negativen Tests wieder stattfinden und auch Sporthallen und Fitnessstudios oder Theater und Konzerthäuser unter Auflagen wieder öffnen. Das Konzerthaus will im Juni wieder starten.

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