Party ohne Abstand wie in alten Zeiten, so wie hier im Oma Doris 2019? Bis das wieder möglich ist, wird es noch dauern. Aber zumindest ein Öffnungstermin ist für Clubs und Diskotheken wieder in Sicht. © Oliver Schaper (Archivbild)

Nachtleben

Clubs und Diskotheken könnten in Dortmund schon früher wieder öffnen

Viele Menschen warten darauf, dass Diskotheken und Clubs wieder öffnen können. Jetzt gibt es Details zu den Bedingungen, unter denen das möglich wäre. Es könnte früher so weit sein als erwartet.

Dortmund

, 02.07.2021 / Lesedauer: 3 min

Die 7-Tage-Inzidenz sinkt weiterhin und liegt deutlich unter der Grenze von 35. Bleibt das so, dürfen laut der Vorgaben des Landes NRW spätestens ab dem 1. September (Sonntag) auch Clubs und Diskotheken wieder Gäste empfangen. Dies war zuletzt im März 2020 erlaubt.

In Dortmund und anderen NRW-Städten könnten die Regeln sogar schon früher als geplant in Kraft treten. Dies ist ein Ergebnis eines virtuellen Gesprächs zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Interessengemeinschaft (IG) Dortmund Club- und Konzertkultur, des Ordnungsamts, des Gesundheitsamts und der Wirtschaftsförderung.

Regeln könnten schon am 27. August in Kraft treten

Demnach könnten nach Einschätzung der Stadtverwaltung einige der Regelungen bereits zum 27. August (Freitag) in Kraft treten. Dieses Datum hatte zuletzt auch der Oberbürgermeister von Düsseldorf ins Spiel gebracht.

Jenny Doré, Philipp Bückle und Yves Gredecki von der Interessengemeinschaft der Clubbetreiber und Konzertunternehmer weisen aber in einem Statement zum Treffen darauf hin: „Die Rechtslage ist gerade sehr dynamisch und viele Normen aus der Verordnung bedürfen noch einer Präzisierung, die das Land NRW erlassen wird.“

Auf viele Fragen fehlt noch eine Antwort

„Insofern konnten viele Fragen nicht befriedigend oder gar abschließend beantwortet werden“, sagen die IG-Mitglieder. So fehlt bislang etwa Klarheit darüber, wie die Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken geregelt sein wird.

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Zum Thema Tanzen heißt es: „Tanzen ist bei einer Öffnung immanent. Sobald ein Club oder eine Diskothek geöffnet ist, darf auch getanzt werden.“

Für die Rückverfolgung von Daten werde ein System benötigt, „das im laufenden Betrieb die Gästedaten zur Verfügung stellt“. Die Daten der Gäste müssen anhand eines Ausweises abgeglichen werden.

Zentrale Teststation für die Dortmunder Nachtkultur

Die Interessengemeinschaft Club- und Konzertkultur arbeitet an einem Vorschlag für eine Lösung, die möglichst viele Betriebe nutzen können. Diskutiert wird außerdem, ob es eine zentrale Teststation für die Dortmunder Nachtkultur geben könnte und ob bestehende Anbieter dafür ihre Öffnungszeiten anpassen können.

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Ein wichtiger Punkt im Gespräch zwischen Clubszene und Stadtverwaltung war aber auch die Sanktionierung möglicher Verstöße. Eine Reihe von Bußgeldern ist erhöht worden.

So hoch ist die Strafe für falsche Kontaktdaten oder gefälschte Tests

Die Abgabe falscher Kontaktdaten kostet nun 250 Euro. Wer falsche Impfausweise oder Testergebnisse abgibt, kann mit zu 1000 Euro belangt werden. Das gilt auch für diejenigen, die solche Fälschungen akzeptieren.

Regelverstöße durch den Club oder die Diskothek können bis zu 5000 Euro kosten.

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Bereits jetzt gibt es Lockerungen für die Ausgehorte. So dürfen Locations mit Außenbereich diesen bei einer Inzidenz von unter 35 für bis zu 100 getestete Personen und zusätzlich unbegrenzt Geimpfte und Genesene öffnen. Es gibt keine Abstands- und Maskenregeln.

Clubs dürfen Außenbereiche öffnen - erste Termine in Dortmund

Einer der ersten Läden in Dortmund, der davon Gebrauch macht, ist die Großmarktschänke in der östlichen Innenstadt, wo ab dem 2. Juli die „Summer Lounge“ im Biergarten geöffnet ist.

Zudem dürfen Clubs und Diskotheken ihre Räume auch für private Feiern nach den aktuellen Regeln vermieten.

Hierbei wird unterschieden zwischen einer privaten Veranstaltung als Party (100 Gäste außen oder 50 Gäste innen) und einer privaten Feier (250 Gäste außen oder 100 Gäste innen).

Spätestens ab September ist die Personenbeschränkung bei einer Inzidenz von unter 35 mit genehmigtem Konzept dann nach bisheriger Planung vollständig aufgehoben.

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