Bezirksregierung Münster genehmigt längere Betriebszeiten am Flughafen Dortmund

Flughafen Dortmund

Die Bezirksregierung genehmigt längere Betriebszeiten am Airport Dortmund. Täglich dürfen nun vier Maschinen bis 23 Uhr landen. Ganz zufrieden ist man am Flughafen damit aber nicht.

Dortmund

, 23.08.2018, 15:52 Uhr / Lesedauer: 2 min
Am Dortmunder Flughafen dürfen demnächst vier Maschinen täglich zwischen 22 und 23 Uhr landen.

Am Dortmunder Flughafen dürfen demnächst vier Maschinen täglich zwischen 22 und 23 Uhr landen. © Peter Bandermann

Lange hatte man am Flughafen Dortmund auf die Entscheidung der Bezirksregierung Münster zu den Betriebszeiten gewartet, am Donnerstag (23.8.) ist sie am Airport eingetroffen: Die Bezirksregierung lässt zu, dass der Flughafen Dortmund seine Betriebszeiten ausweitet. Das bedeutet Folgendes:

  • Ab sofort sind grundsätzlich täglich vier planmäßige Landungen bis 23 Uhr erlaubt - bislang nur bis 22 Uhr.
  • Zudem sind künftig verspätete Landungen bis 23.30 Uhr (bislang: 23 Uhr) und verspätete Starts bis 22.30 Uhr (bislang 22 Uhr) erlaubt.
  • Allerdings: Es sind maximal 16 verspätete Starts und Landungen im Monat zwischen 22 und 23.30 Uhr erlaubt.
  • Planmäßige Starts ab Dortmund sind weiterhin nur bis 22 Uhr erlaubt.

Beim Flughafen Dortmund ist man nicht zufrieden

Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager ließ - wenig überraschend - mitteilen, dass er die Ausweitung der Betriebszeiten „begrüße“: „Abweichend von unserem Antrag ist die Genehmigung leider hinter den aus Flughafensicht notwendigen Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben.“

Der Flughafen wollte erreichen, dass nicht limitierte planmäßige Landungen bis 23 Uhr möglich sind. Und er hatte gefordert, dass Airlines bis 23 Uhr starten dürfen. Beides hat die Bezirksregierung mit Blick auf die Nachtruhe der Anwohner nicht genehmigt

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Mager: „Wir werden den Bescheid der Bezirksregierung voraussichtlich akzeptieren, weil er trotz weiterhin bestehender Begrenzungen durch die Kontingentierung und die Festlegung der knappen Betriebszeiten zumindest die Chancen dafür bietet, Umlaufoptimierungen zu erreichen und Hubverbindungen zu gewährleisten.“

Schutzgemeinschaft schließt erneute Klagen nicht aus

Zwiespältig bewertet man auch bei der Schutzgemeinschaft Fluglärm, aus deren Reihen man gegen die Ausweitung der Betriebszeiten geklagt hatte, die neue Genehmigung - und schließt eine erneute juristische Auseinandersetzung nicht aus. „Herr Mager ist in seine Schranken verwiesen worden“, kommentiert die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Ursula Wirtz, die Einschränkungen für den Flughafen.

Gleichwohl könne man auch selbst nicht zufrieden sein. Die nächtliche Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr werde weiterhin eingeschränkt. „Ich denke nicht, dass wir das schlucken“, sagte Ursula Wirtz auf Anfrage. Sie sieht auch weiterhin den Bedarf für die Betriebszeiten-Ausweitung durch den Flughafen nicht ausreichend nachgewiesen.

Ursula Wirtz kündigt an, dass die Anwälte der Schutzgemeinschaft die Genehmigung nun überprüfen würden. „Ich denke, dass es dann auf weitere Klagen hinausläuft“, sagte Wirtz.

IHK: Entscheidung ist für die Wirtschaft nur ein Kompromiss

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund, die sich stets für den Flughafen einsetzt, betrachtet man die Entscheidung ebenfalls „mit gemischten Gefühlen“. IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber: „Einerseits gewinnen wir eine Stunde für Landungen und 30 Minuten für verspätete Starts. Andererseits haben wir unser erklärtes Ziel, die Betriebszeiten bis insgesamt 23 Uhr für Wirtschaftsverkehre auszudehnen, nicht erreicht. Dies ist aus Sicht der Wirtschaft lediglich ein Kompromiss.“

Der Dortmund Airport sei „eine Drehscheibe für internationale Geschäftsreisen und ein unverzichtbarer Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Westfälisches Ruhrgebiet“. Dem würden die neuen Betriebszeiten nicht gerecht. Der Flughafen müsse gute Voraussetzungen für seine Kunden - die Airlines - schaffen: „Dazu gehören auch marktgerechte Betriebszeiten“, so Schreiber.

Nach Angaben des Flughafens hat der Dortmund Airport im Vergleich mit den anderen 21 internationalen Flughäfen in Deutschland die strengsten Restriktionen hinsichtlich der Betriebszeiten.

2015 wurde Genehmigung für rechtswidrig erklärt

Bereits Ende 2010 hatten der Rat der Stadt Dortmund und der Aufsichtsrat aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Luftverkehr den Flughafen Dortmund aufgefordert, einen Antrag auf Betriebszeitenerweiterung zu stellen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2015 die Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 23. Mai 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte, hatte der Dortmunder Flughafen ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der Mängel beantragt.

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