Betrüger-Duo trickst mit gefälschten Arbeitsverträgen „Dreiste Ausbeutung des Sozialstaats“

Duo trickst mit Scheinverträgen: „Dreiste Ausbeutung des Sozialstaats“
Lesezeit

Mit einer klaren unmissverständlichen Ansage an zwei verurteilte Betrüger aus Dortmund und Oer-Erkenschwick ist am Bochumer Landgericht der Prozess um großangelegten Sozialleistungs- und Versicherungsschwindel zu Ende gegangen. Richter Markus van den Hövel kritisierte die Masche des Duos wörtlich als „besonders dreiste Ausbeutung des Sozialstaats“.

Gegen den Hauptangeklagten (33) aus Dortmund verhängte die 2. Wirtschaftsstrafkammer vier Jahre und drei Monate Haft. Der mitangeklagte Betrüger aus Oer-Erkenschwick kam noch mit einer zweijährigen Bewährungshaftstrafe davon.

Als Bewährungsauflage muss der 42-Jährige binnen sechs Monaten eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Betrugssystem professionalisiert

Von Januar 2021 bis November 2022 hatten die Angeklagten ein perfides Betrugssystem etabliert. Mit gefälschten Arbeitsbescheinigungen für Bauhelfer oder Reinigungskräfte auf „450-Euro-Basis“ wurde einer Vielzahl von osteuropäischen Landsleuten mühelos der Bezug illegaler Sozialleistungen und von Kindergeld ermöglicht.

Um die Bescheinigungen echt erscheinen zu lassen, soll der Hauptangeklagte extra mehrere Scheinfirmen gegründet haben. Der Oer-Erkenschwicker hingegen nahm die Rolle des Dokumentenfälschers ein. „Sie haben das Betrugssystem letztlich professionalisiert“, hieß es in seine Richtung.

„Hand aufhalten und abkassieren“

Die Betrugsmasche sei geprägt gewesen von „verdammt hoher krimineller Energie“, urteilte die 2. Strafkammer. „Einziges Ziel war es, die Hand aufzuhalten und abzukassieren“, kritisierte Richter Markus van Hövel. Und weiter: „Man hat den Sozialstaat ausgebeutet, ohne auch nur ansatzweise wertschöpfend tätig gewesen. Alles war rein auf Schein aufgebaut.“

Als Entlohnung für die Ermöglichung, illegal Sozialleistungen einstreichen zu können, sollen die Angeklagten von den antragsstellenden Familien insgesamt fast 50.000 Euro kassiert haben. In aller Regel mussten die Leistungsempfänger einmalig 500 Euro für die Erstellung eines (gefälschten) Arbeitsvertrags und anschließend monatlich 250 Euro für die Erstellung von (gefälschten) Lohnabrechnungen an die Angeklagten zahlen.

274.000 Euro Schaden

Als Gesamtschaden durch zu Unrecht ausgezahlte Sozialleistungen hatte die Staatsanwaltschaft rund 274.000 Euro errechnet. Über den Sozialbetrug hinaus war den Angeklagten auch vorgeworfen worden, Altersvorsorgeverträge für mehrere Scheinarbeitnehmer abgeschlossen und damit eine Versicherungsprovision in Höhe von zusätzlichen 23.000 Euro kassiert haben.

Die Angeklagten hatten weitreichende Geständnisse abgelegt. Das Verfahren gegen einen weiteren Mitangeklagten (48) war bereits zuvor abgetrennt worden. Die Urteile lauten auf Betrug.

„System der Täuschung“: Betrügerbande soll 274.000 Euro Sozialleistungen erschlichen haben

Reisender Steinreiniger im Steuer-Visier : Es geht um „astronomisch“ hohe Einnahmen

Mutter (45) stirbt nach Hausgeburt im Swimmingpool: Witwe über Hebamme: „Ich war so wütend“