Auto im Urlaub abgeschleppt
Kein Falschparker
Während ein Anwohner aus dem Kreuzviertel im Urlaub weilte, ließ die Stadt Dortmund für Baumpflegearbeiten dessen regulär geparktes Auto abschleppen. Der Besitzer musste 115 Euro an den Abschleppunternehmer und 15 Euro an die Stadtkasse überweisen und kann das Vorgehen der Stadt nicht nachvollziehen. Das Ordnungsamt bleibt hart.

Parkende Autos in der Sonnenstraße. © Foto: Peter Bandermann
Als Professor Marko Demantowsky in der Nacht zu Samstag aus dem Urlaub zurückkehrte, stand sein Auto nicht mehr auf dem Parkplatz an der Sonnenstraße gegenüber von der Fachhochschule in der Innenstadt.
Sein Auto und elf weitere PKW hatte die Stadt Dortmund in der vergangenen Woche Dienstag abschleppen lassen, weil Arbeiter die Bäume in der Sonnenstraße pflegen mussten. Auf das dafür notwendige Parkverbot hatte die Stadt fünf Tage vorher hingewiesen. Marko Demantowsky war allerdings schon am 30. Juli in den Urlaub gefahren und konnte nicht wissen, dass die Stadt ein Parkverbot ausgesprochen hat.
Keine Zufahrt blockiert
Das Auto des Fachhochschul-Professors blockierte keinen Rettungsweg und eine Einfahrt, stand nicht auf einem Behindertenparkplatz. Der Besitzer nutzte anständig einen öffentlichen Parkplatz.
Die Stadt lässt nicht mit sich verhandeln, will das Geld sehen und verweist auf den von Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen „Sorgfaltsmaßstab“, den der urlaubende Autofahrer hätte anlegen müssen. „Gerade in einer Großstadt, in der ein Verkehrsteilnehmer jederzeit mit temporär geltenden Park- und Halteverboten zu rechnen hat“, müsse sich der Bürger „sorgfältig“ nach Parkverboten umsehen. Andernfalls hätte die Stadt die Baumpflegearbeiten nicht durchführen können.
An einem Strand liegend oder selbst auf Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze, stehend ist der sorgfältige Einblick in die Sonnenstraße durch die Erdkrümmung jedoch nur eingeschränkt möglich, sodass Marko Demantowsky das vorübergehend gültige Parkverbot nicht erkennen konnte. Darüber hinaus ließ das Ordnungsamt wissen, dass „die Erwartung, im öffentlichen Verkehrsraum an einer bestimmten Stelle parken zu können“, rechtlich nicht geschützt sei.
Doch kein Diebstahl
Der Auto-Besitzer hatte in der Nacht zu Samstag die Polizei angerufen. Erste Recherchen führten allerdings nicht auf das Betriebsgelände eines Abschleppunternehmers, sondern ließen einen Diebstahlsverdacht aufkommen; Marko Demantowsky sollte eine Anzeige aufgeben. Auf der Wache stellte sich nach Anrufen bei mehreren Abschleppern heraus, dass der PKW doch an den Haken genommen worden war. Der Besitzer fuhr zum Unternehmer Stracke, musste 115 Euro auf den Tisch legen (sonst kein Auto zurück) und die Zahlkarte des Ordnungsamtes entgegen nehmen.
Hätte die Stadt nicht kulant sein können, weil der Autofahrer keiner der täglichen Falschparker war und wegen seines Urlaubs nicht wissen konnte, dass er den Baumarbeiten im Weg steht? Nein, sagt die Stadt: „Die Kosten für die Abschleppmaßnahmen sind entstanden und müssen entrichtet werden.“