Am geräumten Hannibal steht eine Wende jetzt unmittelbar bevor

© Hans Blossey

Am geräumten Hannibal steht eine Wende jetzt unmittelbar bevor

rnWohnkomplex

Für das zweite Halbjahr 2021 hat der neue Eigentümer den Beginn von Sanierungsarbeiten im geräumten Wohnkomplex Hannibal in Dorstfeld versprochen. Die Frage ist, ob er Wort hält.

Dortmund

, 10.11.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war ein Überraschungscoup. Im Februar dieses Jahres verkündete das Wohnungsunternehmen Forte Gruppe den Kauf der 400 leerstehenden Wohnungen im Hannibal-Wohnkomplex in Dorstfeld. Und der neue Eigentümer kündigte an, „im zweiten Halbjahr 2021 zügig mit Umbaumaßnahmen“ beginnen zu wollen.

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Das scheint Forte jetzt auch in die Tat umzusetzen. Der Stadt liege eine Baubeginn-Anzeige vor, teilte Planungsdezernent Ludger Wilde am Dienstag (9.11.) nach der Sitzung des Verwaltungsvorstands fest.

Stadt hat bereits eine Baugenehmigung erteilt

Der neue Eigentümer nutzt dabei die Baugenehmigung, die die Stadt im vergangenen November für die Brandschutzsanierung erteilt hatte. Wegen Brandschutzmängeln war der Gebäudekomplex im September 2017 kurzfristig geräumt worden.

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Viele Mieter warten seitdem darauf, in ihre Wohnungen zurückkehren zu können. Und Wilde macht ihnen Hoffnung, dass das zumindest in einigen Jahren wieder möglich sein wird. Die Entkernung im Gebäude soll noch in diesem Jahr beginnen, erläuterte Wilde die Pläne des neuen Eigentümers.

2022 und 2023 soll dann die umfassende Sanierung stattfinden. Ein Wiederbezug könnte dann Ende 2023/ Anfang 2024 möglich sein.

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Noch offen ist, ob die Stadt gegen die Anfang Oktober gefällte Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Rechtsstreit mit dem Ex-Hannibal-Eigentümer vorgeht. Das Gericht hatte die Räumung zwar für zulässig erklärt, sah aber einen formalen Fehler. Die Räumungsaufforderung und Nutzungsuntersagung hätte nicht an den Eigentümer, sondern ausschließlich an die Mieterinnen und Mieter gerichtet werden müssen, meinten die Richter.

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Über Einspruch gegen Gerichtsentscheidung ist noch nicht entschieden

Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht zugelassen. Dagegen können beide Seiten aber Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Man prüfe derzeit noch die schriftliche Urteilsbegründung, um zu entscheiden, ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch mache, erklärte Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

Es gehe dabei ausschließlich um den Punkt, ob die Verfügung an den Eigentümer gehen durfte, betont Dahmen. Im Grundsatz sieht sich die Stadt bestätigt. „Für uns ist wichtig, dass das Gericht bestätigt hat, dass die Nutzungsuntersagung rechtens war“, sagte der Dezernent. Zum Streit um die Kosten zwischen Stadt und dem damaligen Hannibal-Eigentümer gibt es auch noch ein weiteres Gerichtsverfahren.

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