Der Dortmunder Hannibal war im September 2017 binnen Stunden geräumt worden. 753 Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen.

© Stephan Schütze

Hannibal: Gericht sieht Fehler – bejaht aber die Räumung

rnVerfahren

Die Räumung des Dortmunder Hannibal-Wohnkomplexes im Jahr 2017 hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht beschäftigt. Die Stadt Dortmund hat dabei einen Fehler gemacht. Es geht um viel Geld.

Dortmund

, 06.10.2021, 16:42 Uhr

Die plötzliche Räumung des Hannibal-Komplexes im September 2017 in Dorstfeld durch die Dortmunder Stadtverwaltung ist nicht ganz korrekt abgelaufen. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das sich am Mittwoch (6.10.) mit dem Vorgang befasst hat.

Das Unternehmen, dem der Hannibal damals gehörte, hatte geklagt. Es will erreichen, dass das Gericht die Räumung für unverhältnismäßig erklärt und fordert entgangene Mieteinnahmen in Millionenhöhe von der Stadt Dortmund zurück.

Diese wiederum will in einem separaten Verfahren die Kosten für Sicherungsmaßnahmen am Gebäude in Höhe von fast einer halben Million Euro zurückbekommen.

Verfügung hat sich an zu wenige Adressaten gerichtet

Das Verwaltungsgericht hat nun ein erstes Urteil gesprochen. Und die Formulierung überrascht: Die Räumung und die Nutzungsuntersagung werden demnach „aufgehoben“. Zumindest soweit sich die Maßnahmen auf die Mieter beziehen.

Die Stadtverwaltung hätte die Verfügung zur Räumung nämlich nicht nur an das vermietende Unternehmen, sondern an die einzelnen Mieterinnen und Mieter richten müssen. Es handelt sich also um einen Formfehler.

Jetzt lesen

Die Nutzungsuntersagung für den Vermieter und für die zukünftige Überlassung an Dritte sei hingegen nicht zu beanstanden. Zur Frage, ob die Räumung selbst verhältnismäßig war oder nicht, hat das Gericht in diesem Verfahren kein Urteil gesprochen.

Aber Richterin Eva-Maria Dölp sagte: „Die Ermessensentscheidung der Stadt ist nicht zu beanstanden.“ Wahrscheinlich habe die Verwaltung gar keinen Raum für Ermessen gehabt, nachdem die Feuerwehr festgestellt hatte, dass akute Gefahr für Leib und Leben im Hannibal-Komplex bestand.

Möglicherweise schon unwirksame Baugenehmigung

„Die Illegalität des Hauses bejahen wir“, sagte die Richterin. Und: „Wir gehen stark davon aus, dass die Baugenehmigung als nichtig zu bewerten ist.“ Unter anderem sei anders als in den 70er-Jahren genehmigt, nur ein Aufzug pro Haus vorhanden statt zwei. Manche Fenster seien deutlich kleiner als genehmigt.

Seitdem seien außerdem erhebliche Änderungen vorgenommen worden. Ohne Genehmigung seien etwa Durchgänge geschlossen und zu Lagerräumen umfunktioniert worden. Auch wenn die Räumung nach jahrelanger Nutzung des Hauses sehr plötzlich kam, betonte die Richterin, dass jederzeit ein Feuer hätte ausbrechen können. In so einem Fall sei wahrscheinlich gewesen, dass Menschen ums Leben kommen.

Jetzt lesen

Ludger Wilde, Dortmunds Planungsdezernent, sagte nach der Urteilsverkündung: „Im Ergebnis ist das Urteil für die Stadt Dortmund ein Erfolg und bestätigt die Handlungsweise, die wir 2017 vorgenommen haben.“ Man habe das Nötige getan, um die aktuelle Gefahrenlage zu beseitigen. Wilde sagte: „Wenn die Gefahrenlage wieder so aussieht wie 2017 beim Hannibal, glaube ich, würden wir wieder genau so reagieren.“

Den Streitwert beziffert das Verwaltungsgericht auf mehr als 2,5 Millionen Euro. Die Stadt Dortmund hat nun ein Drittel der aktuellen Verfahrenskosten zu tragen - die anderen zwei Drittel muss das klagende Unternehmen übernehmen. Beiden Parteien steht der Weg zur höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, offen. Es gibt weitere Klagen in dem gesamten Komplex.

„Im heutigen Zustand nicht bewohnbar“

Auch wenn die Nutzungsuntersagung formell aufgehoben worden ist, können die ehemaligen Bewohner auf absehbare Zeit übrigens nicht zurück in ihre Wohnungen. „Das Gebäude ist im heutigen Zustand nicht bewohnbar“, so Wilde. Das sieht das Verwaltungsgericht auch so.

Inzwischen hat das riesige Gebäude eine neue Besitzerin. „Die Eigentümer wollen wohl wirklich sanieren“, sagt Tobias Scholz vom Mieterverein: „Wir erwarten mit Spannung die für Ende September versprochenen Sanierungspläne.“

Lesen Sie jetzt