13-Jähriger nach Tötung in geschlossener Einrichtung Einweisung erfolgte mit Zustimmung der Mutter

13-Jähriger nach Tötung in geschlossener Einrichtung - Zustimmung durch Mutter
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach der Tötung eines Obdachlosen wurde der 13-jährige Täter in eine geschlossene Einrichtung gebracht.
  • Der Junge kann strafrechtlich nicht belangt werden, aber das Jugendamt hat mit Unterstützung der Polizei Maßnahmen ergriffen.
  • Die Inobhutnahme des Jungen erfolgte mit Zustimmung seiner Mutter.
  • Die Familie war dem Jugendamt bislang nicht bekannt.
  • Ein Familiengericht hatte die Inobhutnahme angeordnet.

Nach der Tötung eines Obdachlosen am Dortmunder Hafen kann der 13-jährige Täter nicht strafrechtlich belangt werden. Konsequenzen hat die Tat für den Jungen trotzdem. Die Dortmunder Polizei hat am Montagmittag (8.4.) mitgeteilt, dass der 13-Jährige am Freitagnachmittag in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden ist. Beamte hatten das Jugendamt bei der Maßnahme unterstützt.

Auf Anfrage dieser Redaktion konkretisiert die Stadt Dortmund jetzt, dass die Inobhutnahme mit Zustimmung der Mutter des 13-Jährigen geschehen sei. Die Familie sei dem Jugendamt bislang nicht bekannt gewesen.

Familiengericht ordnete Inobhutnahme an

Angeordnet worden sei die Inobhutnahme durch das Familiengericht, das in diesem Fall zuständig sei. „Das Jugendamt ist Verfahrensbeteiligter und unterstützt das Familiengericht durch Berichterstattung und Empfehlungen wie zum Beispiel die Einleitung ambulanter oder stationärer psychiatrischer Maßnahmen.“

Stadtsprecherin Anke Widow betont, dass es sich in dem konkreten Fall um einen Ausnahmefall handele. Grundsätzlich arbeiteten in solchen oder ähnlichen Fällen das Jugendamt und die Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen. „Hier geht es darum, angemessene und individuelle Hilfsmaßnahmen zu ermitteln und diese möglichst in Zusammenarbeit mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe umzusetzen.“

Weitere Angaben könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen, heißt es von der Stadt.

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